Die Ortspolizeibehörde der Stadt Homburg weist auf folgende Änderung bei der Durchführung von privaten Feiern und Veranstaltungen hin:

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen hat der Saarpfalz-Kreises am Sonntag, 18. Oktober 2020, eine neue Allgemeinverfügung zur Anordnung notwendiger Schutzmaßnahmen erlassen.

Demnach werden für private Feiern und ähnliche Zusammenkünfte die Teilnehmerzahl im öffentlichen Raum auf zehn Personen und im privaten Raum auf zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten oder aus dem familiären Bezugskreis begrenzt.
Zudem wird die zulässige Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen auf 100 Personen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen begrenzt.

In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 23 Uhr. Auch den Betreibern von Verkaufsstellen ist die Abgabe von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr untersagt. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird erweitert. Sie gilt bei öffentlichen Veranstaltungen, in Gaststätten außerhalb des zugewiesenen Platzes und für Besucher eines Sportgeländes und von Kirchen, Moscheen und Synagogen. Hinzu kommt, dass Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume nicht mehr genutzt werden dürfen.

Das städtische Ordnungsamt weist darauf hin, dass auch Veranstaltungen, die in der Vergangenheit mit einer höheren Teilnehmerzahl angezeigt wurden, diesen neuen Regelungen unterliegen.

Auch interessant:

UKS-Informationsvideos rund um die Covid-19-Schutzimpfung

Steigende Infektionszahlen – Bürgermeister Forster appelliert an die Bevölkerung

UKS-Informationsvideos rund um die Covid-19-Schutzimpfung

 

 

 

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein