Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot plant, die Notbetreuung in den saarländischen KiTas und Schulen auszuweiten. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Wiederaufnahme des wegen der Corona-Pandemie eingeschränkten Arbeits- und Wirtschaftslebens, aber auch der schrittweisen Schulöffnung ab dem 4. Mai, ist mit einem steigenden Bedarf an Notbetreuungsplätzen zu rechnen. Zudem haben gerade die KiTas eine große Bedeutung für die frühkindliche Bildung. Wo dies notwendig und in Hinblick auf den notwendigen Infektionsschutz möglich ist, soll es deshalb in den KiTas und Schulen mehr Notbetreuungs-Plätze geben.
Dazu erklärt Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Gerade Familien mit betreuungsbedürftigen Kindern sind von den Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie besonders betroffen. Sie müssen in dieser Ausnahmesituation noch mehr unter einen Hut bringen, als sonst.
Es ist offensichtlich, dass auf Dauer nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf leidet, was besonders häufig Frauen betrifft. Sondern auch die Bildungsgerechtigkeit leidet. Denn fehlende Betreuungsmöglichkeiten und Angebote der frühkindlichen Bildung sind gerade auch für Kinder in weniger privilegierten Verhältnissen ein Problem. Auch für diese Kinder muss es ein Betreuungsangebot geben.
Mit der zunehmenden Wiederaufnahme des Arbeits- und Wirtschaftslebens wird der Betreuungsbedarf insgesamt wachsen. Kinder wieder vermehrt etwa von Großeltern betreuen zu lassen, die ja selbst zur Risikogruppe gehören, kann nicht die Lösung sein. Deshalb unterstütze ich ausdrücklich die Forderung unserer Bundesfamilienministerin Franziska Giffey zur Ausweitung der Notbetreuung in den KiTas.
Die Bedürfnisse von Familien mit kleinen Kindern, Müttern und unseren Jüngsten selbst müssen stärker in den Vordergrund gerückt werden. In einem ersten Schritt werden wir deshalb prüfen, wie wir die bestehende Notbetreuung unter der Maßgabe des notwendigen Infektionsschutzes und in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden ausbauen können.“
Zurzeit steht in den KiTas eine Notbetreuung für Kinder von 0 bis 6 Jahren und in den Schulen für die Altersgruppe der 6 bis 12-jährigen zur Verfügung. Sowohl in den KiTas als auch in den Schulen wird nun geprüft, wie bei Bedarf eine Erhöhung der Gruppenzahlen (derzeit maximal 3 Gruppen mit maximal 5 Kindern pro Standort) ermöglicht werden kann. KiTa- und Schulträger sind selbstverständlich angehalten, die entsprechenden Hygienemaßnahmen vorzunehmen. Die Träger stehen diesbezüglich mit den örtlichen Gesundheitsämtern in Kontakt.
In den Fällen, in denen eine häusliche Betreuung nicht oder nur teilweise möglich ist, können Eltern eine Notbetreuung in den Kindertagesstätten und allgemein bildenden Schulen in Anspruch nehmen. Diese Regelungen gelten insbesondere für Eltern oder Elternteile bzw. Erziehungsberechtigte, deren berufliche Tätigkeit für das Gemeinwesen unverzichtbar ist und für berufstätigte Alleinerziehende, sofern keine alternative Betreuungsmöglichkeit besteht.