Symbolbild

Der Landkreis Saarlouis hat Mitte Juni beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes einen Normenkontrollantrag gegen den Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes gestellt.

Damit wurde den kommunalen Gebietskörperschaften, die – wie der Antragsteller – Träger des Jugendamts sind, auferlegt, die den Kindergartenträgern durch die sogenannte „Geschwisterregelung“ entstehenden Beitragsausfälle zu erstatten. Nach dieser Regelung reduzieren sich die Beiträge bei Familien mit mehreren Kindern ab dem zweiten Kind.

Der Landkreis Saarlouis beziffert die dadurch entstehende Mehrbelastung für das Haushaltsjahr 2019 auf etwa 600.000,- € mit steigender Tendenz für die Folgejahre und sieht darin einen Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip des Art. 120 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes (SVerf), da ein finanzieller Ausgleich dieser Mehrbelastung nicht vorgesehen sei.

Gleichzeitig hat der Landkreis eine Kommunalverfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof des Saarlandes zu dieser Thematik angekündigt.

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