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Acht Strafverfahren wurden wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, weil Kleinkrafträdern bzw. Mofas technisch manipuliert waren und dadurch schneller als erlaubt fuhren. Dies ergab jeweils eine Messung mit einem mobilen Leistungsprüfstand.

Ein 52-jähriger Motorradfahrer hatte keinen Führerschein. Auch hier wurde eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Vier Fahrer von Kleinkrafträdern führten diese mit abgelaufenen Versicherungskennzeichen und verstießen somit gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Auch hier wurden entsprechende Verfahren eingeleitet.

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Insgesamt wurden 67 motorisierte Zweiräder und 12 Pkw angehalten und kontrolliert. Die Polizei weist darauf hin, dass weitere Zweiradkontrollen durchgeführt werden.

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