Wie der für die städtischen Schulen zuständige Beigeordnete, Guido Freidinger mitteilt, ist das bereits im Frühjahr dieses Jahres errichtete neue Großspielgerät auf dem Schulhof der Grundschule in Lautzkirchen seit wenigen Tagen zum Bespielen durch die Kinder freigegeben.
Nach Mitteilung aus der Verwaltung soll nun auch für die übrigen Kleinspielgeräte in den nächsten Wochen der aus Sicherheitsgründen erforderliche Fallschutz aufgebracht werden. Dann können hoffentlich endlich auch diese Spielgeräte von den Kindern in Besitz genommen werden.
Ursprünglich hieß es, dass für das neue Großspielgerät keine Baugenehmigung erforderlich sei, da dies wohl auch für das Vorgängermodell, das in der Zwischenzeit marode und nicht mehr reparabel geworden war, nicht erforderlich war. Auf Intervention eines Nachbarn bestand dann die Untere Bauaufsicht (UBA) schließlich doch auf einem Bauantrag der im Frühjahr gestellt und im April genehmigt wurde. Dann mussten aber die Arbeiten am Fallschutz, die durch den Bauhof in Eigenleistung erbracht werden sollten, erneut eingestellt werden, nachdem bei der UBA ein Widerspruch gegen die Baugenehmigung und vom gleichen Beschwerdeführer gleichzeitig beim Verwaltungsgericht ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eingegangen war.
“Nachdem inzwischen die Rechtslage durch einen Rechtsanwalt geprüft und uns bestätigt wurde, dass dieser Widerspruch und das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht keine aufschiebende Wirkung gegenüber der uns erteilten Baugenehmigung entfaltet, haben wir uns entschlossen, die Bauarbeiten zügig zum Abschluss zu bringen, damit die schon lange genug auf die Folter gespannten Kinder nun endlich ihr Spielgerät in Besitz nehmen können. Über die weitere Entwicklung werden wir Schule, Elternschaft und Bevölkerung zu gegebener Zeit unterrichten“, so der Beigeordnete abschließend.