Im Rahmen des Projektes „Zukunftskonzept für den Handel im Saarland 2030“ legt das saarländische Wirtschaftsministerium ein neues Förderprogramm auf.
Das saarländische Wirtschaftsministerium hat im Rahmen des Projekts „Zukunftskonzept für den Handel im Saarland 2030“ das neue landesweite „Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren“ aufgelegt.
Gefördert werden sollen damit zum Beispiel innovative, zukunftsfähige Konzepte und Strategien der saarländischen Kommunen, innovative Leerstands-Konzepte oder öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und neue Veranstaltungen, zur Stärkung des „Erlebnisfaktors Innenstadt“.
„Die anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie, veränderte Kundenansprüche und die rasanten Entwicklungen im E-Commerce stellen den stationären Handel vor große Herausforderungen. Der Einzelhandel ist nicht nur einfach ein Wirtschaftszweig, er ist ein prägendes Element unserer Innenstädte und Ortskerne, der maßgeblich zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger beiträgt und auch die umliegende Gastronomie und Hotellerie stärkt. Mit dem neuen Förderprogramm wollen wir die saarländischen Kommunen dabei unterstützen, ihre Innenstädte, Stadtteile- und Ortskerne zusammen mit den Gewerbetreibenden, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern neu zu denken und zu beleben. Denn nur gemeinsam können wir den saarländischen Einzelhandel stärken und die Zukunft unserer Gemeinden sichern“, so Wirtschaftsminister Jürgen Barke.
Die Vorhabensbeschreibung und der zugehörige Antrag können von den Kommunen bis 23. Oktober 2023 eingereicht werden. Über die Förderwürdigkeit der eingereichten Anträge entscheidet im Anschluss eine Jury unter Vorsitz des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.
Die Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der maximale Zuwendungsbetrag liegt bei 200.000 Euro in den Mittelzentren und dem Oberzentrum bzw. 100.000 Euro in den Grundzentren. Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als 30.000 Euro werden nicht gefördert.
Antragsformular, Teilnahmebedingungen und Richtlinien des landesweiten Förderprogramms finden interessierte Kommunen unter https://zukunfthandel.saarland/