24 Stunden Bürgerservice – Ausweise und Führerscheine können zukünftig an einem Automaten abgeholt werden - Bild: G. Faragone
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Für einige Bürgerservices müssen die Bürger von St. Ingbert nun nur noch zum Antrag ins Rathaus kommen – nicht mehr zur Abholung. Das spart viel Zeit, denn es ist nicht mehr nötig, einen zweiten Termin zu vereinbaren und noch einmal ins Rathaus zu kommen, um das beantragte Dokument abzuholen.

Um die Abholung für die Bürger zu vereinfachen, wurde ISA („St. Ingberter Service-Automat“) vor den Türen des Rathauses installiert. In diesem Automaten finden sich 46 Fächer, in denen die Mitarbeiter die beantragten Dokumente hinterlegen können. Bis der Bürger das Dokument abholen kann, muss er folgende Schritte beachten:

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Der Bürger stellt den Antrag persönlich beim Bürgerservicezentrum im Rathaus. Dabei teilt er sofort mit, ob er die Dokumente persönlich oder am ISA abholen möchte. Für die Abholung am Automaten muss er seinen Fingerabdruck und seine E-Mail-Adresse hinterlassen. Nach Abschluss des Antrags erhält der Antragsteller eine E-Mail mit der Bestätigung, dass sein Dokument im ISA reserviert werden wird.

Nun folgt noch ein Schritt, der per Gesetz vorgeschrieben ist. Der Antragsteller erhält per Post einen Brief von der Bundesdruckerei mit dem Pin für das Online-Dokument (z. B. Online-Personalausweis). Dieses Schreiben muss per E-Mail oder Post zurückgesendet werden (die sogenannte „Rückantwort über den Erhalt des Pin-Briefes“).

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Ist das beantragte Dokument eingetroffen und im ISA hinterlegt, gibt es per E-Mail eine Abholbenachrichtigung inklusive PIN/Barcode. Das Dokument liegt nun 10 Tage lang zur Abholung im ISA bereit. Rund um die Uhr ist der ISA zugänglich – der Bürger kann seine Dokumente also jederzeit – auch außerhalb der Öffnungszeiten – abholen. Dazu muss er den zusandten Code manuell eingeben oder den Barcode scannen. Nun legt er seinen Finger auf den Fingerabdruckscanner.

Achtung: Bitte verwenden Sie denselben Finger wie bei der Reservierung! Schon öffnet sich das reservierte Fach und der Bürger kann seine Dokumente entnehmen. Per E-Mail erhält er danach noch eine Bestätigung über die erfolgreiche Abholung.

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