Symbolbild

Der TÜV-Verband begrüßt den neuen Bußgeldkatalog, der ab dem 9. November 2021 empfindliche Strafen für Rasen und Falschparken vorsieht. Zum gestern in Kraft getretenen neuen Bußgeldkatalog sagt Marc-Philipp Waschke, Referent für Fahrerlaubnis, Fahreignung und Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband:

“Grundsätzlich begrüßen wir den neuen Bußgeldkatalog als eine wichtige Maßnahme für die Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die deutlich höheren Bußgelder werden auf viele Verkehrsteilnehmende disziplinierend wirken. Sanktionen allein reichen aber nicht aus. Die Kontrolldichte im Straßenverkehr muss deutlich zunehmen. Hier sind die Bundesländer am Zug. Und: Langfristige Verhaltensänderungen sind nicht zu erwarten, wenn wir ausschließlich auf disziplinarische Maßnahmen setzen. Bei so genannten Verkehrsgefährdern, die immer wieder mit Regelverstößen auffällig werden, setzen wir zusätzlich auf Rehabilitation: Auto- und Motorradfahrer:innen, die wegen Verkehrsverstößen bereits sechs oder sieben Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg gesammelt haben, sollten zur Teilnahme an Fahreignungsseminaren verpflichtet werden. In den Seminaren können besonders aggressive Verkehrsteilnehmer:innen das eigene Fahrverhalten reflektieren und dadurch langfristig ihr Verhalten anpassen.”

Der TÜV-Verband e. V. vertritt die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der Verband setzt sich für technische und digitale Sicherheit bei Produkten, Anlagen und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer Gesellschaft zu wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu schaffen.

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