Der saarländische Ministerrat hat in seiner außerordentlichen Sitzung am heutigen Dienstag (8.12.2020) die „Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ angepasst und auf den Weg gebracht und dabei u.a. ein Alkoholverbot auf belebten Plätzen und Straßen am 24.12.2020 sowie vom 31.12.2020 bis einschließlich 01.01.2021 beschlossen.

Darüber hinaus wurden die Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtsfeiertage gelockert. Im Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis zum 27. Dezember 2020 ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum so zu gestalten, dass er höchstens zehn Personen, aus insgesamt drei Haushalten oder dem familiären Bezugskreis, umfasst. Für den gleichen Zeitraum gilt im privaten Raum, dass sich Angehörige des eigenen Haushaltes sowie darüber hinaus höchstens zehn weitere Personen, aus drei Haushalten oder dem familiären Bezugskreis, aufhalten dürfen. Zu den Haushalten oder dem familiären Bezugskreis der anwesenden Personen gehörende Kinder bis 14 Jahre sind jeweils ausgenommen. Der Ministerrat hat außerdem ein Alkoholkonsumverbot auf belebten Plätzen und Straßen am 24. Dezember 2020 sowie vom 31. Dezember 2020 bis einschließlich 01. Januar 2021 beschlossen. Zudem werden die Ortspolizeibehörden ermächtigt das Zünden von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen zu untersagen.

Tobias Hans (CDU), Quelle: Staatskanzlei Saarland/Carsten Simon

Ministerpräsident Tobias Hans: „Wir haben es zwar geschafft das exponentielle Wachstum zu stoppen, leider haben die bisherigen Maßnahmen aber nicht zu einem spürbaren Rückgang des Infektionsgeschehen geführt. Genau diesen brauchen wir aber, um die Situation in den Griff zu bekommen und dadurch auch wieder mehr Freiheiten zurückzugewinnen. Es wäre leichtfertig und verantwortungslos jetzt einfach nur das Beste zu hoffen. Wir befinden uns in einer sehr schwierigen Situation: Einerseits müssen wir sicherstellen, dass niemand über Weihnachten vereinsamt, andererseits dürfen die Tage zwischen den Jahren nicht zum Infektionsbeschleuniger werden. Mit den neuen Kontaktregelungen über die Feiertage wollen wir diesen schwierigen Spagat meistern. Wir brauchen dafür aber auch die Hilfe der Saarländerinnen und Saarländer: Jede und jeder einzelne hat es in der Hand, durch freiwilligen Verzicht dafür zu sorgen, dass die Risiken für alle überschaubar bleiben. Durch Zusammenhalt und Verantwortungsbewusstsein haben wir es in der ersten Jahreshälfte schon einmal geschafft, eine extrem schwere Zeit zu überstehen – ich bin mir sicher, dass uns das gemeinsam mit dem saarländischen Weg auch ein zweites Mal gelingt.“

Anke Rehlinger (SPD) – Foto: SPD Saar

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Wohl jeder in Deutschland hatte gehofft, dass die Infektionszahlen runtergehen und eine deutlichere Lockung über Weihnachten und darüber hinaus möglich ist. Aber: die exponentielle Entwicklung ist zwar gestoppt, aber wir machen nur Seitwärtsschritte. Das ist zu wenig, denn das bedeutet immer noch mehrere hundert Tote in Deutschland am Tag. Es bringt niemandem was, wenn alle über die Feiertage viele Leute treffen können und es im Januar/Februar dann knüppeldick kommt. Weihnachten hat eine Sonderstellung im Herzens-Kalender vieler Menschen, zumindest im kleinen Kreis muss das Christfest möglich bleiben. Wir alle kommen aber nur gut über den Winter, wenn jeder sich an seine eigene Verantwortung für sich und andere erinnert und Kontakte radikal vermeidet.“

Monika Bachmann (CDU)
Quelle: www.saarland.de

Bestandteil der neuen Verordnung ist auch ein Vorratsbeschluss. Dadurch ist es möglich, für den Fall eines nicht maßgeblich abweichenden Infektionsgeschehens, die vorliegende Rechtsverordnung für den Zeitraum vom 28. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 ohne einen erneuten Ministerratsbeschluss zu verlängern. Zusätzlich haben die Mitglieder der Landesregierung die Möglichkeit, eine erneute Beschlussfassung bis zum 20. Dezember 2020 bei der Staatskanzlei zu beantragen.

„Mein Ministerium wird die Infektionslage weiterhin stetig beobachten und die saarländische Landesregierung informieren, sofern sich das Infektionsgeschehen ändert und eine Anpassung der Verordnung notwendig ist. Dabei steht der Schutz der Bevölkerung immer an erster Stelle!“, betont Gesundheitsministerin Monika Bachmann. Bachmann abschließend: „Die bisherigen Maßnahmen haben aktuell leider noch nicht zu einem deutlichen Rückgang der Infektionszahlen geführt. Unser Ziel ist es weiterhin die tägliche Zahl der Neuinfektionen zu verringern. Die neuen Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtsfeiertage sind bedeutungsvoll für diese besinnliche Zeit. Doch auf der anderen Seite darf es in diesen Tagen auch nicht zu einem erhöhten Infektionsgeschehen kommen. Deswegen ist es wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger auch während den Feiertagen vernünftig und verantwortungsvoll handeln und sich an die AHA-A-L-Regeln halten.“

 

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1 Kommentar

  1. Was ich so sehe im öffentlichen Raum bis zum großen Teil dem Corona Schutzgesetz konform. Allerdings wie auch vor der Corona Krise, gibt es einfach Orte die man vorher schon besser seitens der Polizei hätte besuchen müssen. Zum Beispiel bei mir vor Ort: Saarbahn Haltestelle Heusweiler, junge Leute hängen dort auf der Treppe ab, ohne community Maske.

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