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Nachdem die saarländische Initiative auf der 99. Arbeits- und Sozialministerkonferenz in einem ersten Schritt dazu führte, dass das Problem der fiktiven Doppelbesteuerung von Kurzarbeitergeldern französischer Grenzgänger seitens des Bundes gelöst wurde, ist nun auch ein Ende der Doppelbelastung beim Kranken- und Kinderkrankengeld in Sicht.

Im April 2023 hat Arbeitsminister Magnus Jung in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die derzeit bestehende Problematik der fiktiven Doppelbesteuerung von Entgeltersatzleistungen angesprochen. Das BMG hat nun in einem Antwortschreiben mitgeteilt, dass verschiedene Schritte getätigt wurden, um die Berechnungsmethode anzupassen.

Staatssekretärin Bettina Altesleben dazu: „Ich begrüße die Zusage des BMG, die Gesetzeslage bezüglich der Berechnungsmethode beim Krankengeld ändern zu wollen, sowie die Koordination einer kurzfristigen Lösung des Problems für das fortlaufende Jahr mit dem GKV-Spitzenverband zu übernehmen. Dieser wurde aufgefordert, bei seinen Mitgliedskassen darauf hinzuweisen, dass im Vorgriff auf die anstehende Rechtsänderung bereits jetzt in Einzelfällen auf Antrag eine Berechnung des Krankengeldes auf Bruttolohnbasis erfolgt.“

Eine Abfrage des Ministeriums hat ergeben, dass bereits eine Vielzahl der Krankenkassen die Einzelfall-Lösung erfolgreich umsetzt.

Als unverbindliches Angebot hat das Ministerium ein Musterformular für Betroffene erstellt, welches zur Antragsstellung bei der eigenen Krankenkasse verwendet werden kann, sofern diese keine eigenen Formulare vorhält.

Das Musterformular ist zu finden unter: www.saarland.de/muster_grenzgaenger

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