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Die Bundesnetzagentur hat ein Konsultationsverfahren zum Umgang mit den Kosten des Messwesens im Stromnetzbereich eingeleitet. “Der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen betrifft alle Bürger. Er ist zentral für die Energiewende”, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. “Unsere geplante Festlegung schafft Planungssicherheit für die Netzbetreiber zur Anerkennung der Kosten des Messwesens.”

Der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen soll in den nächsten Jahren zügig voranschreiten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies, dass alte Stromzähler durch moderne ausgetauscht werden. Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen für moderne Stromzähler nur eine geringere jährliche Gebühr, in den meisten Fällen in Höhe von 20 EUR. Überschießende Kosten trägt der Verteilernetzbetreiber, der im Gegenzug mit den Nutzungsinformationen seinen Netzbetrieb optimieren kann.

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Auf Seiten der Stromnetzbetreiber bestand Unsicherheit darüber, wie innerhalb der aktuellen Regelungen mit diesen neu anfallenden Kosten für intelligente Messsysteme umzugehen ist. Die Bundesnetzagentur hat daher ein Konsultationsverfahren eingeleitet, um Kostensicherheit bei den Stromnetzbetreibern zu schaffen. Damit wird die Digitalisierung der Niederspannungsnetze beschleunigt.

Die Konsultation des Eckpunktepapiers für die Festlegung Kosten des Messwesens der Beschlusskammer 8 endet am 31. Januar 2024. Die Beschlusskammer wird die eingegangenen Stellungnahmen in die Ausarbeitung der detaillierten Vorgaben einfließen lassen und das konkrete Modell in einem zweiten Schritt konsultieren.

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Weitere Informationen zum Konsultationsverfahren sind veröffentlicht unter: www.bundesnetzagentur.de/bk8aktuell und www.bundesnetzagentur.de/bk8-msbg.

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