Bild: Taken/Pixabay

Das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familien (MSGFF), den Gesundheitsämtern und der Hygienebeauftragten der Universität Homburg mit Blick auf die kalte Jahreszeit und vor dem Hintergrund der bisher im Schul-Regelbetrieb unter den Bedingungen der Corona-Pandemie gemachten Erfahrungen den Musterhygieneplan für die Schulen aktualisiert. Insbesondere sind Regelungen zur Raumhygiene und dem Lüften sowie Empfehlungen zum Umgang mit Krankheitsanzeichen („Schnupfenpapier“ für Eltern) erläutert. Ziel ist es, den schulischen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen auch in den kommenden Monaten sicherzustellen.

Bei der Überarbeitung der Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben für Schulen wurde im Rahmen des Fachgesprächs „Hygiene und Infektionsschutz in Bildungseinrichtungen“ am 25. September 2020 intensiv virologischer, kinder-, jugend- und arbeitsmedizinischer Sachverstand einbezogen, ebenso der der Schulträger und Gesundheitsämter sowie von Schulleitungen aller Schulformen. Insbesondere sind in die Anpassung des Musterhygieneplans auch die Erfahrungen von Schulleitungen eingeflossen, deren Schulen im laufenden Schuljahr 2020/21 von Corona-bedingten Quarantäneanordnungen betroffen waren. Mit den Schüler*innen-, Eltern- und Personalvertretungen wurde der aktualisierte Musterhygieneplan besprochen.

Christine Streichert-Clivot (SPD)
Foto: Christian Hell / Ministerium für Bildung und Kultur

Dazu erklärt Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Wir sind insgesamt gut durch die ersten Wochen des Schul- und Kita-Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen gekommen. Das ist für mich sehr wichtig, denn das Recht auf Bildung und die individuelle Förderung von Kinder und Jugendlichen müssen wir auch in der Pandemie sicherstellen. Die Kitas und Schulen auch in den kommenden Monaten offen zu halten ist äußerst wichtig für die Bildungsgerechtigkeit im Land und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Kinder, Jugendliche und Familien sind darauf angewiesen.

Mein Ziel ist es, auch in der kälteren Jahreszeit möglichst viel Präsenzunterricht für möglichst viele Kinder und Jugendliche sicherzustellen und dabei die Gesundheit aller Beteiligten bestmöglich zu schützen. Die notwendigen Regelungen dafür haben wir mit dem aktualisierten Musterhygieneplan geschaffen. Trotz aller Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen wir natürlich damit rechnen, dass es immer wieder auch zu Quarantänen und Schließungen kommt. Dieses Ziel können wir als Gesellschaft nur gemeinsam erreichen. Für mich ist es eine Frage der Solidarität mit den Kindern und Jugendlichen, ihren Familien und unseren Beschäftigten an den Schulen, dass wir alle mit unserem persönlichen Verhalten dazu beitragen, dass dieser Fall möglichst selten eintritt. Das sage ich gerade auch in Hinblick auf die Freizeit und das Reisen in Risikogebiete. Denn nach allem, was wir heute wissen, wird das Virus vor allem von außen in Schulen und Kitas getragen. Zu Infektionen kommt es ganz überwiegend außerhalb.“

Regelungen zum Lüften (Lüftungskonzept):

Der aktualisierte Musterhygieneplan enthält insbesondere ein präzisiertes Lüftungskonzept, das neben den Erkenntnissen der Beratungen beim Fachgespräch des MBK vom 25. September 2020 auch die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) sowie die mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) abgestimmte Stellungnahme des Umweltbundesamtes „Das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 in Innenräumen lässt sich durch geeignete Lüftungsmaßnahmen reduzieren“ berücksichtigt. Im Unterrichtsraum soll daher in jeder Unterrichtsstunde nach jeweils ca. 20 bis 25 Minuten ein Luftwechsel durch Stoßlüftung erfolgen. Dabei reicht das vollständige Öffnen – nicht Kippen – von ein bis zwei großen Fenstern für zwei bis drei Minuten aus. Die Raumluft kühlt beim Stoßlüften in Räumen über wenige Minuten nur um ca. 2-3 Grad ab, was für die im Raum befindlichen Personen gesundheitlich unproblematisch ist – im Gegenteil kann regelmäßiges Lüften sogar Erkältungskrankheiten vorbeugen.

Wenn die Schüler*innen in den Pausen den Raum verlassen haben, kann durch eine Querlüftung über gegenüberliegende Fenster/Türen in nur wenigen Minuten eine ausreichende Frischluftzufuhr erreicht werden. Dabei sollen in den Klassen-, Kurs- bzw. Fachräumen die Türen und möglichst alle Fenster geöffnet werden. Dauerhaftes Offenstehen der Fenster oder Durchzug sollte vermieden werden. Nicht zu empfehlen ist eine Lüftung nur über die Türen, da so nicht ausreichend Frischluft zugeführt werden kann. Die Schulträger stellen sicher, dass den Lehrkräften Schlüssel zum Öffnen abschließbarer Fenster zur Verfügung stehen. Ist das Lüften in einem Unterrichtsraum zum Beispiel bei bestimmten Witterungsverhältnissen oder weil kein Fenster ganz geöffnet werden kann, nicht möglich, muss der Schulträger bei der Erarbeitung von Lösungen einbezogen werden. Generell sollen Räume, die nicht gelüftet werden können, für den Unterricht nicht genutzt werden. Müssen jedoch schlecht zu lüftende Räume verwendet werden, wird ein Lüftungsgerät mit Hochleistungsschwebstofffilter empfohlen.

Beim Einsatz einer CO2- Ampel dient die Warnung vor einer zu hohen Konzentration an Kohlenstoffdioxid in der Raumluft lediglich als Erinnerung, dass Lüften erforderlich ist. Dies ist meist nach 20 Minuten in einem voll besetzten Klassenraum der Fall. Die Erinnerung kann auch durch den Einsatz eines Timers erreicht werden. Der Einsatz von CO2- Ampeln bietet keinen Vorteil gegenüber einer effektiven Lüftung und ist daher nicht unbedingt erforderlich. Einfache mobile Lüftungssysteme und mobile Geräte auf Ozonbasis oder auf UV-C Basis werden von Fachleuten für den Einsatz in der Schule nicht empfohlen.

Regelungen und Handreichung zum Umgang mit Krankheitsanzeichen („Schnupfenpapier“ für Eltern):

Wann darf mein Kind in die KiTa oder Schule? Diese Frage beschäftigt in der kälteren Jahreszeit insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie viele Eltern. Das MBK und das MSGFF haben mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. und der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland eine Handreichung für Eltern erarbeitet, die auch für Beschäftigte an KiTas und Schulen hilfreich ist. Dazu erklärt Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Ob Kinder zum Beispiel mit Schnupfen oder laufender Nase in die KiTa oder Schule gehen können, ist jetzt im Herbst eine der am meisten gestellten Fragen. Corona sorgt hier für große Verunsicherung. Mit der Handreichung geben wir insbesondere Eltern, aber auch den Beschäftigten an KiTas und Schulen eine Hilfestellung an die Hand. Das bedeutet für alle Beteiligten mehr Sicherheit“, so Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot. Gesundheitsministerin Monika Bachmann ergänzt: „Wir mussten feststellen, dass gerade bei Eltern noch eine gewisse Unsicherheit in Bezug auf KiTa- oder Schulbesuche mit Erkältungssymptomen besteht. Aus diesem Grund haben wir gemeinsam mit dem Bildungsministerium ein detailliertes Flussschema erstellt um alle Fragen zu beantworten.“

Die Empfehlungen in der Übersicht:

Wenn ein Kind nur einen einfachen Schnupfen, eine laufende Nase, Halskratzen oder leichten gelegentlichen Husten hat, handelt es sich nicht um einen Grund für den Ausschluss vom KiTa- oder Schulbesuch. Anders sieht es bei Kindern aus, die akut erkrankt sind. Sofern eines der folgenden drei Symptome festgestellt wird, sollte telefonisch eine Ärztin oder ein Arzt konsultiert werden:

  • Fieber ab 38,0° und/oder Muskel- und Gliederschmerzen
    trockener Husten,
  • Halsschmerzen (nicht wegen bekannter chronischer Erkrankungen, wie zum Beispiel Asthma)
  • Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns (nicht in Kombination mit Schnupfen)

Die Ärztin oder der Arzt entscheidet dann, ob das Kind auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet werden sollte oder nicht. Wird kein Test angeordnet oder ist das Testergebnis negativ, kann das Kind zuhause genesen und nach Abklingen der Symptome wieder die Schule oder die KiTa besuchen. Bei einem positiven Testergebnis muss das Kind zuhause bleiben, bis ein KiTa- oder Schulbesuch nach den jeweiligen Vorgaben des Gesundheitsamtes wieder möglich ist. Zwischen Test und Mitteilung des Ergebnisses ist kein KiTa- oder Schulbesuch möglich. Die Haushaltsmitglieder dürfen grundsätzlich weiterhin die KiTa, Schule oder den Arbeitsplatz besuchen, sofern das zuständige Gesundheitsamt keine anderslautende Anordnung getroffen hat. Sofern Eltern keine Ärztin oder keinen Arzt kontaktieren, sollte das Kind zuhause bleiben bis es sich wieder in einem guten Allgemeinzustand befindet. Bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes wird dringend die telefonische Kontaktaufnahme mit einer Ärztin oder einem Arzt empfohlen.

 

 

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein