Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer heutigen Konferenz in Berlin (MPK) den Ersten Medienänderungsstaatsvertrag zur Anpassung des Rundfunkbeitrags mit Verbesserungen für den Saarländischen Rundfunk (SR) beschlossen.

Die Länder folgten damit der Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF), die eine Beitragsanpassung zum 01. Januar 2021 auf 18,36 € vorgeschlagen hatte. Gleichzeitig sieht der Staatsvertrag eine Änderung in der Verteilung des Beitragsaufkommens zugunsten des SR und RadioBremen vor. Hierfür wird der interne Finanzausgleich der ARD-Anstalten angepasst um den kleinen ARD-Anstalten eine bedarfsgerechte Finanzierung zu gewährleisten. Der Staatsvertrag muss nun in jeweiliges Landesrecht umgesetzt werden.

Tobias Hans (CDU), Ministerpräsident des Saarlandes
Quelle: Staatskanzlei Saarland/Carsten Simon

Ministerpräsident Tobias Hans: „Die Corona-Krise führt uns nochmal klar vor Augen, welche enorme Bedeutung dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit seinen Qualitätsangeboten zukommt. Die Stärke der ARD liegt dabei gerade in ihrer regionalen Verwurzelung. Umso wichtiger ist es, dass die intensiven Bemühungen der Landesregierung im Länderkreis für Verbesserungen zugunsten des SR erfolgreich waren. Mit den Anpassungen wird die notwendige, bedarfsgerechte Finanzierung der kleinen ARD-Anstalten sichergestellt und der föderale Charakter der ARD gestärkt.“

Die Länder beriefen zudem auf Vorschlag des Saarlandes Prof. Dr. Ulli Meyer zum neuen Mitglied der KEF. Er folgt auf das langjährige saarländische KEF-Mitglied Dr. Norbert Holzer, der im Februar verstorben war.

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