Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten: Ab Januar 2024 beträgt die unterste Lohngrenze 12,41 Euro brutto je Stunde. Ein Jahr später steigt sie auf 12,84 Euro.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von 12 Euro brutto pro Stunde auf 12,41 Euro. Ein Jahr später – Anfang 2025 – folgt die nächste Erhöhung um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Mit diesem Schritt hat die Bundesregierung den Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni 2023 per Verordnung umgesetzt.
Laut Mindestlohnkommission ist es den Betrieben nach den Anhebungen der vergangenen Jahre überwiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen. Vor diesem Hintergrund erwartet die Bundesregierung auch von der kommenden Lohnanpassung keine negativen Beschäftigungseffekte.
Die Mindestlohnkommission ist ein unabhängiges Gremium, das laufend ermittelt, wie sich der Mindestlohn auf den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auswirkt. Dabei orientiert sie sich nachlaufend an der Tarifentwicklung. Sie berät sich alle zwei Jahre, um der Bundesregierung die Anpassung der Lohnuntergrenze vorzuschlagen. So ist es im Mindestlohngesetz vorgesehen. Ihre Erkenntnisse stellt sie der Bundesregierung regelmäßig in Berichten zur Verfügung, zusammen mit ihren Vorschlägen zur Anpassung des Mindestlohns, wie zuletzt am 26. Juni 2023.
Zum 1. Oktober 2022 hatte die Bundesregierung den Mindestlohn einmalig per Gesetz auf zwölf Euro brutto erhöht und damit ein ihr sehr wichtiges Vorhaben innerhalb kürzester Zeit umgesetzt. Den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015. Diese Lohnuntergrenze gilt grundsätzlich für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel für Auszubildende, Selbstständige oder Ehrenamtliche. Mit dem Mindestlohnrechner können Sie berechnen, wie sich der Mindestlohn auf Ihr Gehalt auswirkt.