Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, könne dieses Beschränkungskonzept nur diese Einrichtung umfassen. Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssten allgemeine Beschränkungen, wie sie vor dem 20. April gegolten hätten, regional wieder konsequent eingeführt werden.

“Alles in allem haben wir eine sehr konstruktive Diskussion gehabt. Angesichts der föderalen Vielfalt ist es nicht verwunderlich, dass es da durchaus auch immer unterschiedliche Akzente gibt. Das gehört dazu”, erklärte die Kanzlerin. Man sei sich einig, dass in allen Bereichen die Hygienevorschriften eingehalten werden müssen. Das sei insbesondere für die Gastronomie, aber auch für alle Bereiche, die jetzt öffnen, eine riesige Herausforderung. Aber es sei besser, Schritt für Schritt voranzukommen und Perspektiven zu geben, als gar nicht voranzugehen.

“Wir haben, das ist für mich eben entscheidend, nicht nur den Weg zu mehr Öffnung, sondern wir haben auch eine gemeinsame Klammer, die sagt: Wenn irgendwo etwas passiert, wenn irgendwo die Infektion nach oben geht, dann haben wir auch einen Notfallmechanismus und dann muss nicht ein ganzes Land wieder in die Gefahr kommen, dass wir zurückgehen müssen, sondern einzelne Regionen. Insgesamt ist das für mich jetzt ein ausgewogener Beschluss”, betonte die Bundeskanzlerin.

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