Symbolbild Quelle: Pixabay

 “Wir können heute sagen, dass wir die allererste Phase der Pandemie hinter uns haben, aber uns muss immer bewusst sein, dass uns noch eine lange Auseinandersetzung mit dem Virus bevorsteht”, betonte Bundeskanzlerin Merkel nach den Beratungen mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder an diesem Mittwoch. Die aktuellen Infektionszahlen seien “sehr erfreulich”, und sie sei sehr froh, dass es gelungen sei, die Zahlen auch nach den ersten Lockerungen niedrig zu halten. Deshalb haben Bund und Länder weitere Öffnungen beraten und beschließen können, auch wenn die Kontaktbeschränkungen weiter gelten.

Weiterhin sollen folgende Maßnahmen gelten: Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 Metern und das Tragen eines Mund-Nasen- Schutzes – insbesondere im ÖPNV () sowie in Geschäften. Auch die Kontaktbeschränkungen gelten grundsätzlich bis zum 5. Juni weiter. Allerdings sind künftig auch Treffen mit Personen eines weiteren Hausstands möglich. Bereits getroffene Entscheidungen einzelner Bundesländer bleiben davon unberührt.

Schulen sollen den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler noch vor den Sommerferien fortsetzen. Beschlossen habe man außerdem die Ausweitung der Notbetreuung in den Kindertagesstätten. “Besonders wichtig” seien ihr auch die älteren Menschen, die in Pflegeheimen seit Wochen auf Besuch verzichten mussten, betonte die Kanzlerin. Wiederkehrende Besuche sind in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen durch eine definierte Person künftig möglich, sofern es kein aktives Covid-19 Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt.

Unter Hygiene- und Schutzauflagen dürften Geschäfte unabhängig ihrer Größe wieder öffnen, im Breiten- und Freizeitsport wird der Sport- und Trainingsbetrieb unter freiem Himmel wieder erlaubt. Auch die erste und zweite Fußball-Bundesliga dürfen ab der zweiten Maihälfte den Spielbetrieb unter den genehmigten und getesteten Regeln wiederaufnehmen. DIe Staatsministerin für Kultur und Medien sowie die Kultusminister der Länder wurden gebeten, für Theater, Opern und Konzerthäuser und Kinos ein Konzept zu entwickeln. Die Länder bestimmen die Umsetzung und damit auch den Zeitpunkt, wann die jeweiligen Regelungen in Kraft treten. 

Für den Fall eines Anstiegs der Infektionszahlen habe man einen gemeinsamen “Notfallmechanismus” beschlossen: Sollten in Landkreisen oder kreisfreien Städten kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage auftreten, sollen weitere Beschränkungen gelten. Die Länder werden dies sicherstellen.

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