Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2022 erstmals automatisch entsprechend der Miet- und Einkommensentwicklung erhöht. Vor allem ältere Menschen und Familien sollen davon profitieren. Das Kabinett hat die entsprechende Verordnung beschlossen.

Seit der Reform vor zwei Jahren wird das Wohngeld zum 1. Januar 2022 zum ersten Mal automatisch an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Damit behält das Einkommen nach Abzug der Wohnkosten dieselbe reale Kaufkraft wie zwei Jahre zuvor, also zum Zeitpunkt der Wohngeldreform. Für die bisherigen Wohngeldempfängerinnen und -empfänger steigt das Wohngeld ab Januar 2022 im Durchschnitt um rund 13 Euro pro Monat.

Wohngeld für weitere 30.000 Haushalte

Etwa 30.000 Haushalte können ab dem Jahr 2022 wieder oder erstmals Wohngeld erhalten. Insgesamt sollen rund 640.000 Haushalte von der Wohngelderhöhung profitieren – darunter vor allem Rentnerinnen und Rentner sowie Familien. Älteren Menschen soll es auf diesem Wege ermöglicht werden, in ihrem gewohnten Wohnumfeld bleiben zu können. Durch die regelmäßige Anpassung des Wohngelds alle zwei Jahre können viele einkommensschwache Haushalte weiter Wohngeld beziehen, die sonst aufgrund von Einkommenssteigerungen möglicherweise keinen Anspruch mehr gehabt hätten. Das bedeutet: Weniger Menschen müssen zu Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe wechseln, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

 

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