Familien und werdende Eltern, die infolge der Corona-Maßnahmen Einkommensverluste verzeichnen, sollen keinen Nachteil haben. Das bedeutet: Die Zeiten mit verringertem Einkommen reduzieren das Elterngeld nicht und haben bei einem weiteren Kind auch keinen negativen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes.

Elterngeld beantragt man nach der Geburt des Kindes. Den Antrag dafür stellt man bei der zuständigen Elterngeldstelle. Alternativ erhält man das Formular auch bei vielen Gemeinde-Verwaltungen, bei den meisten Krankenkassen und in Krankenhäusern mit Geburten-Station. Welche Stelle für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier.

Hintergrund Umlaufverfahren: Über die Formulierungshilfe des Bundeskabinetts, die im Umlaufverfahren beschlossen wurde, muss der Bundestag noch entscheiden. Ein sogenanntes Umlaufverfahren kann eingeleitet werden, wenn eine mündliche Beratung der Kabinettsmitglieder nicht erforderlich ist. Sie können dann in einem schriftlichen Verfahren zustimmen. Für das Umlaufverfahren ist der Chef des Bundeskanzleramtes zuständig. Eine Formulierungshilfe der Bundesregierung für die Koalitionsfraktionen ist gängige Praxis.

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