Der Schutz der Bevölkerung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Ehrenamtliche und freiwillige Helferinnen und Helfer bilden dabei in Deutschland eine tragende Säule. Jetzt soll das THW-Gesetz modernisiert werden – um die Attraktivität dieses besonderen Ehrenamts zu stärken.
Eingerichtet wurde das Technische Hilfswerk (THW) ursprünglich für den Zivilschutz und die Bewältigung von Naturkatastrophen. Doch neue Gefahren, zum Beispiel die Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen wie die Strom- und Wasserversorgung oder die Folgen des Klimawandels führen zu neuen Herausforderungen für den Zivil- und Katastrophenschutz.
Diesem Wandel muss sich das THW stellen und seine Fähigkeiten entsprechend anpassen. Das geltende THW-Gesetz wird nun geändert. Der Bundestag hat einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen. Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 27. März 2020 abschließend mit dem Gesetzentwurf in der vom Bundestag am 13. März 2020 beschlossenen Fassung beschäftigt. Das Plenum des Bundesrates folgte der Empfehlung seines Innenausschusses und billigte das Gesetz. Das Gesetz wird damit am ersten Tag des auf die Verkündung im Bundesgesetzblatt folgenden Kalendermonats in Kraft treten.
Die neuen Regeln sollen mehr Rechtsklarheit und Transparenz schaffen. Damit wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung des Ehrenamts auch im THW mit seinen 80.000 Freiwilligen weiter vorangebracht. Freistellungsregelungen sollen zur Förderung der Helferinnen und Helfer moderat ausgedehnt werden. Dazu gehören auch Maßnahmen, mit denen die Einsatzbereitschaft nach THW-Einsätzen wiederhergestellt wird.
Freistellungsregelungen sorgen dafür, dass Helferinnen und Helfer an Einsätzen teilnehmen können und so das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz funktioniert. Denn Einsätze richten sich nicht nach Feierabend oder Urlaubszeiten. Das THW arbeitet hier eng mit den Arbeitgebern als Partner zusammen. Ihnen wird der Ausfall der Arbeitskraft erstattet. Somit ist die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert.
Der Bund soll zudem verstärkt die Kosten übernehmen, die dem THW bei seiner Arbeit entstehen. Ziel ist eine vermehrte Inanspruchnahme der ehrenamtlichen Helfer im Rahmen der Amtshilfe in den Kommunen. Dadurch kann unter anderem neue Technik häufiger eingesetzt und erprobt werden.
Das Technische Hilfswerk ist die deutsche Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes. Mit ihr kommt der Staat einer wichtigen Aufgabe nach – dem Schutz der Bevölkerung. Dabei ist die Struktur des THW weltweit einmalig: Organisatorisch gehört es als Bundesanstalt zum Geschäftsbereich des Bundesinneministeriums. Jedoch arbeiten 98 Prozent der THW-Angehörigen ehrenamtlich. In 668 Ortsverbänden engagieren sie sich in ihrer Freizeit für den Zivil- und Katastrophenschutz.
Das Einsatzspektrum des THW ist vielfältig. Die Bergungs- und Fachgruppen können zum Beispiel einsturzgefährdete Häuser abstützen, Brücken errichten, Krankenhäuser im Notfall mir Strom versorgen oder werden zu Hochwassereinsätzen gerufen. Seit mehr als 60 Jahren leistet das THW technische Hilfe auch weltweit – zum Beispiel nach Erdbeben oder anderen Naturkatastrophen.