Symbolbild

Um Wirtschaft, Unternehmen, staatliche Stellen und Bürgerinnen und Bürger noch weiter von Bürokratie zu entlasten, hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket für Bürokratieerleichterungen auf den Weg gebracht. Das Paket verfolgt daneben auch das Ziel, Unternehmen zu stärken und Planungs- und Genehmigungsprozessen zu verbessern.

Das 22-Punkte-Paket für Bürokratieerleichterungen enthält Maßnahmen wie das Basisregister für Unternehmensstammdaten, schnellere verbindliche Auskünfte bei Steuerfragen und Erleichterungen für Eltern bei der digitalen Beantragung von Familienleistungen. Das Kabinett hat diese nun am Dienstag beschlossen. Weitere enthaltene Maßnahmen zielen insgesamt darauf ab, bestehende Verfahrensweisen zu verkürzen und transparenter zu gestalten – zum Beispiel durch die Beschleunigung und Digitalisierung von Statusfeststellunsgsverfahren für Selbstständige, aber auch Erleichterungen für junge Unternehmen im Vergabeverfahren.

Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin und Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und Bessere Rechtsetzung: „Die Pandemie zeigt, wie wichtig es ist, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern auch durch möglichst wenig Bürokratie den Alltag zu erleichtern. Mit diesem 22-Punkte-Paket für Bürokratieerleichterungen stärken wir die Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger. Dazu tragen unter anderem das Basisregister für Unternehmensstammdaten, schnellere verbindliche Auskünfte bei Steuerfragen oder Verbesserungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren bei. Für Eltern wird die digitale Beantragung von Familienleistungen vereinfacht.“

Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode bereits viel unternommen, um bürokratische Belastungen der Unternehmen, Verwaltung und Bürgerinnen sowie Bürger zu verringern. Dazu beigetragen haben das Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018 mit über 50 konkreten Maßnahmen, das Bürokratieentlastungsgesetz III mit Erleichterungen für Unternehmen im Umfang von 1,1 Mrd. Euro und das erste gemeinsame Programm von Bund und Ländern für eine leistungsstarke, bürger- und unternehmensfreundliche Verwaltung mit rund 50 weiteren Maßnahmen. Diese Maßnahmen zeigen Wirkung: Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft konnte im Vergleich zur vorherigen Legislaturperiode um 700 Mio. Euro gesenkt werden. Seit Einführung der „One-in, one-out“-Regel im Jahr 2015 hat die Bundesregierung sogar „one-in, three-out“ realisiert: Für jeden Euro, der die Wirtschaft neu belastet, wurde die Wirtschaft an anderer Stelle um mehr als drei Euro entlastet. Auch die Digitalisierung der Verwaltung bringt bürokratische Erleichterungen. So schreitet die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes mit bereits 300 zumindest teilweise digital verfügbaren Verwaltungsdienstleistungen voran.

Beschleunigung durch die Pandemie

Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig es ist, den Unternehmen und Bürgerinnen sowie Bürgern auch bei bürokratischen Lasten entgegenzukommen. Das hat auch dem Paket für Bürokratieerleichterung Rückenwind verliehen. Wirtschaft, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger sollen so langfristig gestärkt werden. Die Maßnahmen ergänzen das Arbeitsprogramm Bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau 2018, mit dem die Bundesregierung bereits einen umfangreichen Katalog von Vereinfachungsmaßnahmen für die 19. Legislaturperiode umgesetzt hat. Hier erhalten Sie einen Überblick über das Maßnahmenpaket für Bürokratieerleichterungen PDF, 130 KB, nicht barrierefrei .

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein