Anzeige

Es gibt allerdings auch Möglichkeiten, sich zu schützen. Die einfachste Maßnahmen lautet: Nichtabheben bei unerwarteten Anrufen aus dem Ausland, erkennbar an einem „+“ oder „00“ als erste Zeichen einer übermittelten Nummer. Ein bereits angenommenes Gespräch sollte beendet werden. Ist allerdings ein Rückruf erfolgt, sollte man sich mit seinem Netzbetreiber auseinandersetzen. Er ist für die Rechnungserstellung zuständig.

Letztlich gibt es auch die Möglichkeit, sich direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden. Sie hat den Auftrag, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Telekommunikation sicherzustellen. Sie kann zwar verlorenes Geld nicht wiederbeschaffen, hat jedoch die Möglichkeit beispielsweise Abmahnungen auszusprechen, Rufnummern abzuschalten und Abrechnungen zu verbieten.

Die Bundesnetzagentur ist sowohl im Internet unter der Adresse www.bundesnetzagentur.de/rufnummerenbissbrauch, wie auch telefonisch unter der Nummer 0291/9955 206 erreichbar.

Anzeige
Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein