Darüber, so der Finanzminister, werde der Landtag im Zuge der Einbringung des Nachtragshaushalts 2020 entscheiden. Die rechnerische Aufteilung wird auf der Grundlage der vom Landtag beschlossenen Konjunkturbereinigungs-Verordnung im Rahmen des Regierungsentwurfs zum Nachtragshaushalt vorgelegt. Die Eckdatenklausur der Landesregierung Anfang Juni bereitet dann die entsprechenden Beschlüsse mit Blick auf die Kreditfinanzierung der notwendigen und angemessenen Ausgaben im Rahmen der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation durch den Landtag des Saarlandes vor.

Trotz allem zeigte sich Peter Strobel auch optimistisch: „Mich stimmt es positiv, wenn wir Stand heute von einer konjunkturellen Erholung im nächsten Jahr ausgehen können. Das Licht am Ende des Tunnels ist erkennbar. Die finanzielle Bewältigung dieser Krise wird ein enormer Kraftakt für das Saarland werden. Aber ich bin überzeugt, dass wir das schaffen können. Deshalb muss auch weiterhin unsere Maxime sein, mit Augenmaß zu wirtschaften und unnötige Mehrausgaben zu vermeiden.“

Die 157. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ fand vom 12. bis 14. Mai 2020 pandemiebedingt erstmals als Videoschaltkonferenz statt. Ursprünglich hatte die Sitzung auf Einladung des Landes Hessen in Marburg stattfinden sollen. Die Sitzungsfolge des Arbeitskreises Steuerschätzungen orientiert sich an den Zeitplänen der Haushalts- und Finanzplanung. Es finden zwei Sitzungen im Jahr statt. Mitte Mai erfolgt eine Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum (laufendes Jahr plus vier Folgejahre). Ende Oktober/Anfang November erfolgt eine zweite Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum (laufendes Jahr plus fünf Folgejahre). Dieses Jahr wird es erstmals eine zusätzliche Interimssteuerschätzung Anfang September geben, die dann eine bessere Datenbasis abbilden wird.

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