Die Maßnahmen schlagen sich wie folgt nieder: Die Rückerstattung der Umsatzsteuersondervorauszahlung beträgt rund 84,4 Mio. Euro bei 3148 Fällen. Die gewährten Steuerstundungen betragen rund 50,5 Mio. Euro bei 4346 Fällen. Das Volumen der Herabsetzung der Vorauszahlungen aufgrund der bisher gestellten Anträge beläuft sich bei der Einkommensteuer auf rund 31 Mio. Euro (zudem rund 8,7 Mio. ab 2021), bei der Körperschaftsteuer auf rund 14 Mio. Euro (für 2012:7,2 Mio.).

„An dieser Stelle gilt mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern. Neben dem täglichen Geschäft kommen durch unsere Maßnahmen etliche Zusatzaufgaben hinzu. In unserer Finanzverwaltung wird gerade weit über das normale Pensum hinaus gearbeitet“, so Peter Strobel.

Die Einbrüche der Steuereinnahmen kommen auch bei den saarländischen Gemeinden an. Für die saarländischen Kommunen prognostiziert die Steuerschätzung für das Jahr 2020 Steuermindereinahmen von ca. 165 Mio. und für das Jahr 2021 von ca. 90 Mio. Euro gegenüber der Novembersteuerschätzung des Vorjahres. Mit Blick auf die saarländischen Kommunen sagte Peter Strobel: „Ich bin froh, dass wir vor dieser Krise den saarländischen Kommunen mit dem Saarlandpakt geholfen haben, und ihnen so einen Teil der finanziellen Last nehmen. Dennoch stehen sie jetzt vor neuen finanziellen Problemen. Wir müssen deshalb Lösungen finden, wie sie einerseits ihre Kassenkredite nachhaltig abbauen können und andererseits die notwendigen Investitionen tätigen können. Das wird ein gemeinsamer Kraftakt, bei dem ich auch ganz deutlich den Bund in der Verpflichtung sehe.“

Zum bevorstehenden Nachtragshaushalt und dem geplanten Doppelhaushalt betonte Strobel: „Wir erleben aktuell eine finanzielle Ausnahmesituation. Weil wir bislang einen Teil der pandemiebedingten Ausgaben über das Sondervermögen Zukunftsinitiative vorfinanziert haben, konnten wir schnell und flexibel reagieren. Dennoch werden wir – genauso wie Bund und Länder – eine erhebliche Neuverschuldung nicht vermeiden können. Davon wird aber nur ein Teil als konjunkturbedingt anerkannt werden. Den anderen Teil der Neuverschuldung müssen wir im Rahmen eines Tilgungsplans abbauen.“

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