Für ihr jahrzehntelanges ehrenamtliches Wirken in der anwaltlichen Selbstverwaltung ist Rechtsanwältin Maaß vom saarländischen Ministerium der Justiz mit dem Ehrentitel „Justizrätin“ ausgezeichnet worden. Die Ernennung würdigt einen Einsatz für die Rechtspflege im Saarland, der sich über viele Jahre erstreckt und oft im Verborgenen geleistet wurde.
Dass Anwältinnen und Anwälte eine tragende Rolle im Rechtsstaat spielen, ist gesetzlich verankert. Nach § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung gelten sie als unabhängige Organe der Rechtspflege. In dieser Funktion beraten und vertreten sie Bürger wie Unternehmen in allen rechtlichen Fragen und ermöglichen es ihnen überhaupt erst, die eigenen Rechte zu kennen und durchzusetzen. Genau dieser tägliche Beitrag stärkt das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat.
Der berufliche Weg der neuen Justizrätin begann am 21. April 1995 mit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin. Fachliche Schwerpunkte setzte sie früh: 2002 erhielt sie den Titel „Fachanwältin für Verwaltungsrecht“, 2017 kam die Spezialisierung im Bau- und Architektenrecht hinzu. Diese Expertise brachte sie über Jahre auch in die Selbstverwaltung ihres Berufsstandes ein.
Besonders sichtbar wird ihr Engagement im Fachausschuss Verwaltungsrecht der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes. Von 2002 bis 2017 gehörte sie dem Gremium zunächst als stellvertretendes, später als ordentliches Mitglied an. Seit 2021 führt sie den Ausschuss als Vorsitzende. Hinzu kommt ihre Tätigkeit am Anwaltsgerichtshof, dem sie bereits seit 2011 als anwaltliches Mitglied angehört und dessen Zweitem Senat sie seit 2024 vorsteht.
Staatssekretär Dr. Jens Diener hob bei der Würdigung hervor, dass gerade dieses stille, freiwillige Wirken das Fundament der anwaltlichen Selbstverwaltung bilde. „Die anwaltliche Selbstverwaltung lebt davon, dass Menschen bereit sind, sich neben ihrem beruflichen Alltag freiwillig und über Jahre hinweg einzubringen – oft ohne, dass dies nach außen sichtbar wird“, sagte er. Frau Rechtsanwältin Maaß habe genau das getan, „und zwar in vorbildlicher und uneigennütziger Weise“.
Der Titel selbst hat eine lange Tradition. Bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die Auszeichnung „Justizrat“ verliehen, um verdiente Mitglieder der Anwaltschaft zu ehren. Heute ist sie eine Seltenheit: Außer im Saarland vergibt nur noch Rheinland-Pfalz diesen Ehrentitel. Nach der saarländischen Titelverordnung würdigt er besondere Verdienste um das Land und seine Bürger, herausragende Leistungen oder einen sonstigen besonderen Anlass – ein Rahmen, in den sich das langjährige Wirken der Ausgezeichneten passgenau einfügt.


















