Symbolbild

Im Zuge der Öffnung des Einzelhandels ab Montag unter Auflagen wird es im Saarland möglich sein, die Verkaufsfläche von Geschäften im Einzelhandel auf unter 800qm zu reduzieren, um so zumindest eine Teilöffnung zu erreichen. Damit wird auch eine einheitliche Regelung der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland sichergestellt.

Dies soll möglich sein, wenn eine qualifizierte Abtrennung der Verkaufsfläche von restlichen Flächen erfolgt. Eine qualifizierte Abtrennung ist eine physische und optische Abtrennung der geöffneten Verkaufsfläche, die die Zutrittsmöglichkeit und Einsehbarkeit der Restfläche ausschließt. Dies kann beispielsweise durch Öffnung nur einzelner Geschosse geschehen, durch abtrennbare Verkaufsräume oder durch die Abtrennung durch Schiebetüren, Rollos oder überkopfhohe Regalwände.

Dazu Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Im direkten und schnellen Austausch mit dem Einzelhandelsverband und den Kollegen in Rheinland-Pfalz kommen wir zu dieser einheitlichen Regelung. Das bietet auch Geschäften mit mehr als 800qm eine faire Chance. Am wichtigsten ist und bleibt, dass alle Geschäfte – egal wie groß – sicherstellen müssen, dass Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln eingehalten werden können.“

Die FDP hingegen kritisiert die von der Landesregierung den Geschäften eingeräumte Möglichkeit, ihre Verkaufsfläche auf unter 800 Quadratmeter zu reduzieren, um Teilöffnungen zu erreichen. Dazu der Landesvorsitzende Oliver Luksic:

„Die Ankündigung der Landesregierung, Geschäften Teilöffnungen durch Reduzierung der Verkaufsfläche zu ermöglichen, zeigt die Absurdität der Beschlüsse. Abstände könnten auf größeren Flächen viel besser eingehalten werden als auf reduzierten Flächen. Der Parameter Gesamtfläche macht so keinen Sinn. Die Landesregierung muss stattdessen die Fläche pro Person im Geschäft als Kennmarke ausgeben. Zudem ist die Erstellung, Einhaltung und Überwachung eines Hygieneplans in den Geschäften wesentlich“.

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