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Gesundheitsministerium bringt weitere Lockerungen und effektive Schutzmaßnahmen bei Besuchen in stationären Einrichtungen auf den Weg

„Wir wollen unseren älteren Saarländerinnen und Saarländern, Menschen mit Behinderung und auch Patientinnen und Patienten in Rehaeinrichtungen wieder ein Stück mehr Lebensqualität zurückgeben. Deshalb hat die Landesregierung weitere Lockerungen und gleichzeitig effektive Schutzmaßnahmen in Einrichtungen der Altenpflege, für Menschen mit Behinderung und der Rehabilitation auf den Weg gebracht.“ erklärte Ministerin Monika Bachmann in der Landespressekonferenz am Dienstag (26. Mai 2020). Dazu hat das saarländische Gesundheitsministerium einen Handlungsleitfaden erarbeitet, der den jeweiligen Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird.

Bachmann stellt klar: „Zum Schutz der Menschen in stationären Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Behinderungen und Patientinnen und Patienten in Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen, ist ein Besuchsverbot grundsätzlich auch weiterhin erforderlich. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und Bedingungen kann jedoch eine Abweichung vom Besuchsverbot zugelassen werden, um damit auch soziale Kontakte zu ermöglichen.“

Dazu zählt unter anderem auch der Besuch eines Friseurs oder die kosmetische Fußpflege. „Wir geben mit diesen vorsichtigen Lockerungen besonders gefährdeten Personengruppen ein Stück ihrer gewohnten Normalität zurück, ohne dabei die unbedingt notwendigen Schutz- und Hygienemaßnahmen zu vernachlässigen. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Das haben wir in einigen Einrichtungen leidvoll erfahren. 57 Altenhilfeeinrichtungen hatten COVID-Eintragungen und mussten zahlreiche Todesfälle verzeichnen. Wir alle müssen nach wie vor besonders auf Abstand und Hygiene achten“, betonte Bachmann in der Saarbrücker Staatskanzlei.

Grundsätzlich sollten die Einrichtungen ihr bereits bestehendes Schutz- und Hygienekonzept dahingehend anpassen, dass Besuche von engsten Verwandten oder aber auch des Friseurs beziehungswese Therapeuts, ermöglicht werden können. Nach wie vor ist es nicht möglich, dass sich Besucherinnen und Besucher in den Einrichtungen frei bewegen. Im Handlungsleitfaden schlägt das Gesundheitsministerium deshalb vor, dass der Besuchsbereich über einen separaten Eingang verfügen sollte und entsprechend des Infektionsschutzes mit transparenten Schutzwänden ausgestattet sein sollte.

Besucherinnen und Besucher müssen auch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen und den Mindestabstand von 1,5m einhalten. Ebenso werden Kontaktdaten sowie Datum und Uhrzeit des Besuchs festgehalten, um bei einem Infektionsgeschehen schnell reagieren und die Kontaktnachverfolgung einleiten zu können.

Im Bereich der Eingliederungshilfe und der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wird von Wochenendheimfahrten Leistungsberechtigter abgeraten. Eine Aufnahme nach einer Wochenendheimfahrt ist ausgeschlossen. „Wir arbeiten täglich dafür, dass alle – und das betonte ich ausdrücklich – alle Saarländerinnen und Saarländer ihr gewohntes Leben zurückbekommen. Dafür braucht es aber gerade jetzt, wo wir in vielen Bereichen weitgehende Lockerungen umgesetzt haben, die Rücksicht aller Bürgerinnen und Bürger dieses Landes“, so Bachmann abschließend.

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