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Staatssekretär Stephan Kolling - Bild: saarland.de
Staatssekretär Stephan Kolling – Bild: saarland.de
„Mit der Reform der Behindertenhilfe und der Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes wird die individuelle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben, am Arbeitsmarkt und im Bereich Wohnen künftig deutlich verbessert werden“, so das Fazit von Sozialstaatssekretär Stephan Kolling im Rahmen des Dialogkongresses zum Bundesteilhabegesetz im CFK Spiesen-Elversberg. Gemeinsam mit dem Landesbehindertenbeauftragten Wolfgang Gütlein, dem Vorsitzenden der Liga der Wohlfahrtspflege Michael Hamm und dem zuständigen Abteilungsleiter Dr. Rolf Schmachtenberg im Bundesarbeitsministerium diskutierte Kolling den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes vor rund 200 Teilnehmern aus dem Saarland.
Kolling bedauerte, dass das Bundesarbeitsministerium auf halber Strecke den Mut verloren habe: „Viele Anregungen und Wünsche der Behindertenverbände und der Länder haben keine Berücksichtigung gefunden. Die Finanzierung der Behindertenhilfe, die von Ländern und Verbänden geforderte Einführung eines Teilhabegeldes und die dauerhafte Einrichtung einer unabhängigen Beratung sind auf der Strecke geblieben.“ Kolling forderte den Bund auf, behinderte Menschen ohne Einschränkungen in die Pflegeversicherung aufzunehmen: „Das ist bisher alles andere als inklusiv und weit weg von einer gelebten Teilhabe. Auch bestünden in Sachen Finanzierung und Hilfeplanung noch viele Unwägbarkeiten“, so Kolling.
Konkret geht es bei der Forderung aus dem Saarland darum, dass behinderte Menschen in Zukunft vollen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben sollen. Bisher wird lediglich eine Pauschale in Höhe von 266 Euro gewährt.
Auch müsse die Finanzierung der Unabhängigen Beratung über das Jahr 2022 hinaus gesichert werden. Das Saarland als 100 prozentiger Kostenträger dürfe nicht allein gelassen werden. Staatssekretär Kolling kündigte an, dass das Land im Rahmen des Bundesratsverfahrens, Änderungsanträge zur Korrektur des Gesetzes stellen werde.
Der zuständige Abteilungsleiter auf Bundesebene, Schmachtenberg, äußerte in Teilen Zustimmung für die Bestrebungen des saarländischen Solzialministeriums und teilte Kollings Einschätzung, dass das Gesetz große Verbesserungen bringt. Der Bund fülle im Kontext der Bundesteilhabe die Kassen mit 5 Milliarden Euro auf, ein Teilhabegeld gebe es allerdings nicht, so Schmachtenberg.
Hintergrund:
Mit dem Bundesteilhabegesetz wird eine längjährige Forderung der Länder und der Behindertenverbände nach mehr individueller Teilhabe umgesetzt. Bereits im Jahr 2007 hatten sich die Arbeits- und Sozialminister für eine Reform der Behindertenhilfe ausgesprochen. Im Mittelpunkt steht der Wunsch nach mehr personenzentrierten Leistungen und der Förderung von Inklusion in den Bereichen Leben, Wohnen und Arbeiten.

 

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