Die Arbeitskammer erinnert in diesem Zusammenhang auch daran, dass die Durchführungsverordnung zur Festlegung der Personalzahlen seitens des Landes noch aussteht. Darin kann das Land festlegen, wie die personelle Ausstattung in den Bereichen und Stationen in den Krankenhäusern aussehen kann. So wurde es im saarländischen Krankenhausgesetz festgeschrieben. Auch den lange geforderten Landeskrankenhausplan oder Infrastrukturplan hat das Land noch nicht vorgelegt.

Die Arbeitskammer begrüßt außerdem, dass das Land mehr Mittel für die Weiterentwicklung des Nahverkehrs im Saarland bereitstellt. „Längst überfällige Investitionen in ÖPNV-Infrastruktur sind nun möglich. Das ist ein sehr gutes Zeichen für  die Entwicklung eines nachhaltigen Verkehrssystems“, sagt Otto. Dabei darf das Personal nicht vergessen werden. „Das Geld sind nur dann richtig investiert, wenn auch die Beschäftigten mit guten Arbeitsbedingungen und Bezahlung davon profitieren.“

Bei den geplanten Hilfen für Unternehmen hebt die Arbeitskammer vor allem das Vorhaben eines „Stabilisierungs- und Beteiligungsfonds“ hervor. „Sich von Investoren unabhängiger zu machen, die wenig Interesse am saarländischen Standort haben, ist wichtig. Nachdem wir schon lange einen Industrie- bzw. Transformationsfonds für das Saarland fordern, sind wir sehr gespannt auf die geplante Ausgestaltung dieses Instruments“, so Thomas Otto. Wichtig dabei ist, dass bei der Vergabe von Mitteln zur betrieblichen Investitionsförderung Kriterien Guter Arbeit und die Förderung von Mitbestimmung eine Rolle spielen müssen.

„Wichtig bleibt, dass die Landesregierung eine Strategie vorlegt, mit welchen Schwerpunkten und Leitideen sie zur sozialverträglichen Gestaltung der Transformation im Saarland beitragen will. Nur dadurch lässt sich die Corona-Krise als Chance für die Zukunft des Landes nutzen“, sagt Thomas Otto abschließend.

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