• Auch im vertragsärztlichen Bereich gibt es große Veränderungen. Zwar arbeiten dort immer mehr Ärzte, allerdings hat der Anteil derjenigen mit Teilzeittätigkeit deutlich zugenommen: von 8 Prozent im Jahr 2009 auf 36 Prozent im Jahr 2019. Überdies arbeiten immer mehr ambulant tätige Ärzte in einem Angestelltenverhältnis. Im Jahr 2008 waren es 6 Prozent, im Jahr 2019 schon 22 Prozent. 

• Erstmals wurden im Report mehrere Einflussfaktoren auf die Zufriedenheit der Pa-tienten mit der ärztlichen und pflegerischen Versorgung sowie die Frage nach einer Weiterempfehlung untersucht. Insgesamt fallen die Zufriedenheitswerte hoch aus, am besten sind sie in Ostdeutschland, gefolgt von Süddeutschland. Freigemeinnützige Träger schneiden bei der Zufriedenheit mit der pflegerischen Betreuung besser als öffentlich-rechtliche und private Träger ab. Sie punkten auch bei der „Weiterempfehlung“. Der Stadt-Land-Vergleich zeigt: In städtisch geprägten Gebieten fällt die Zufriedenheit mit der ärztlichen Versorgung besser, mit der pflegerischen Betreuung indessen schlechter aus. 

Investitionen:

• Die Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) lagen im Jahr 2018 bei 3,04 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr lagen sie damit um 1 Prozent, gegenüber dem Jahr 2016 um 7,4 Prozent höher. Im langfristigen Trend sind sie aber zurückgegangen. Bezogen auf den Krankenhausumsatz beliefen sie sich im Jahr 2018 auf nur 3,4 Prozent (1991: rund 10 Prozent). Zum Erhalt der Unternehmenssubstanz sollten jährlich 7 bis 8 Prozent des Umsatzes in Investitionen fließen. Krankenhäuser schließen diese Lücke zum Teil aus eigener Kraft, was ihnen in jüngster Zeit aufgrund ihrer schwierigeren Ertragslage immer schlechter gelingt. Besonders freigemeinnützige Träger haben ein geringes Sachanlagevermögen. 

Projektion:

• Die Gesundheitspolitik legt ein hohes Tempo bei der Reform des Gesundheitswesens vor. Im Durchschnitt wurde in der laufenden Legislaturperiode fast jeden Monat ein neues Gesetz beschlossen. Gegenüber dem Jahr 2018 ist für 2019 in der Summe über alle Maßnahmen der einzelnen Gesetze für Krankenhäuser ein finanzieller Netto-Effekt von etwa null zu erwarten. In diesem Jahr könnten die verschiedenen Stützungsmaßnahmen aus dem COVID-19-Gesetz – Stand 30. April 2020 – zu einem positiven Netto-Effekt führen, der jedoch im Jahr 2021 voraussichtlich größtenteils wieder entfällt, sodass spätestens 2022 wieder das „Normalniveau“ erreicht wird. Für einzelne Krankenhäuser kann der Effekt jedoch sehr unterschiedlich ausfallen.

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