Symbolbild

Bei dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes sind gestern (30.12.2021) ein Normenkontrollverfahren und ein Eilverfahren mehrerer saarländischer Fachmärkte für Elektronikartikel eines bundesweit mit zahlreichen Standorten vertretenen Unternehmens eingegangen.

Die Antragsteller wenden sich gegen Regelungen in der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung, nach der nicht-immunisierten Personen der Zutritt zu den von ihr betriebenen Fachmärkten verwehrt ist (sog. 2G-Konzept). Sie sehen sich dadurch in ihren Grundrechten auf Berufsausübungsfreiheit und auf Schutz des Eigentums verletzt.

Die 2G-Regelung ist ihres Erachtens weder geeignet und erforderlich noch angemessen. Außerdem machen sie einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz geltend und berufen sich insoweit auf eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Bezug auf einen Mischsortimenter.

Sie müssten mit ansehen, wie benachbarte Einzelhändler mit Mischsortiment auf zum Teil großen Verkaufsflächen Elektronikwaren auch an Ungeimpfte verkauften, die sie selbst in ihrem Markt derzeit nur immunisierten Personen anbieten dürften.

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1 Kommentar

  1. Gutes neues Jahr erstmal. Da wird es sich sehr wahrscheinlich um die Media-Saturn Holding handeln. Bei aller Ernsthaftigkeit des Themas, Viren machen vor Lebensmittelgeschäften auch keinen Halt. Gut die Aufenthaltsdauer mit Beratung und ansehen ist eine andere, aber mit einer FFP2 Maske die richtig sitzt.

    Wir müssen aufpassen nicht das es lächerlich wird und es ganz böse endet.

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