Symbolbild

Für Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer rückt ein wichtiger Stichtag näher: der 30. November. Wer seine Kfz-Versicherung zum Jahreswechsel wechseln möchte, muss bis dahin handeln – und kann mit dem richtigen Anbieter mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Das Ende des Versicherungsjahres ist für viele Verträge der ideale Moment, um zwei grundlegende Fragen zu stellen: Passt der Preis noch? Und was bekomme ich für mein Geld?

Wer sich einen Überblick verschaffen will, greift häufig zu Vergleichsportalen. Verbrauchermedien raten dazu, mindestens zwei dieser Portale heranzuziehen. Doch selbst das liefert kein vollständiges Bild. Kein einziges Portal listet sämtliche Anbieter, und oft handelt es sich bei den verglichenen Angeboten um Policen mit reduziertem Leistungsumfang.

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Ein prominentes Beispiel: Die HUK-COBURG, nach eigenen Angaben mit über 14 Millionen versicherten Fahrzeugen Deutschlands größter Kfz-Versicherer, lässt sich auf keinem Vergleichsportal führen. Verbraucherschützer empfehlen deshalb, zusätzlich direkt auf den Webseiten als günstig bekannter Versicherer nachzurechnen, um keine Option zu übersehen.

Weiteres Sparpotential steckt in den Tarifmodellen selbst. Telematik-Tarife belohnen vorausschauende Fahrweise und können die Prämie spürbar drücken. „In der Autoversicherung der HUK-COBURG können so jährlich bis zu 30 Prozent in der Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung gespart werden“, erklärt Michael Müller, Abteilungsleiter Kraftfahrtversicherung des Unternehmens. Wer sein Fahrzeug nach einem Kasko-Schaden im Werkstattnetz des Versicherers reparieren lässt, erhält bei der HUK-COBURG 20 Prozent Nachlass auf den Kasko-Beitrag. Auch ein höherer Selbstbehalt senkt die Kosten.

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Doch der Preis allein sollte nicht den Ausschlag geben. Nur ein kritischer Blick auf die Leistungen schützt vor bösen Überraschungen im Ernstfall. Entscheidend ist vor allem die Deckungssumme in der Haftpflicht: Statt der gesetzlich vorgeschriebenen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden empfehlen Experten eine Police mit 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sinnvoll ist zudem eine sogenannte Mallorca-Police, die bei Fahrten mit gemieteten Fahrzeugen im europäischen Ausland einspringt, falls die Deckung des Mietwagens nicht ausreicht.

Bei der Kaskoversicherung lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte besonders. Gute Verträge verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und leisten bei Zusammenstößen mit Tieren aller Art. Auch Tierbissschäden und die daraus entstehenden Folgeschäden sollten abgedeckt sein – nicht nur die klassischen Marderbisse. Für Besitzer neuer Fahrzeuge ist ein weiterer Punkt wichtig: Neuwagen verlieren im ersten Jahr je nach Laufleistung zwischen 20 und 30 Prozent ihres Wertes. Eine Neupreisentschädigung für Neuwagen beziehungsweise eine Kaufwertentschädigung für junge Gebrauchtwagen in den ersten zwei beziehungsweise drei Jahren federt das Totalschaden-Risiko ab.

Bleibt die Frage des Wechsels selbst. Viele Verträge laufen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember und verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Für einen Wechsel zum 1. Januar muss die Kündigung also bis einschließlich 30. November eingehen – maßgeblich ist der fristgerechte Eingang beim bisherigen Versicherer, nicht das Absendedatum. Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Der neue Vertrag sollte unter Dach und Fach sein, bevor der alte gekündigt wird. Nur so bleibt der Versicherungsschutz lückenlos bestehen.

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