Zweibrücken (ots) – Am Ostersonntag hat eine Streife der Polizeiinspektion Zweibrücken gegen 6 Uhr morgens in der Hauptstraße in Zweibrücken einen E-Scooter-Fahrer kontrolliert. Bei der Kontrolle des 16-Jährigen stellten die Beamten Anzeichen für Alkoholkonsum fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert knapp unter einem Promille.
Der Jugendliche wurde im Anschluss zur Dienststelle gebracht, um dort eine gerichtsverwertbare Atemalkoholmessung durchzuführen. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Polizei Zweibrücken erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass für E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr die gleichen Alkoholgrenzwerte und Vorschriften bei Fahrten unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gelten wie für Autofahrer.
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