Im Jahr 2022 haben die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bundesweit mehr als 53.100 Arbeitgeber überprüft (2021: 48.000; 2020: 44.700) und damit den Verfolgungsdruck erneut erheblich erhöht.

Insgesamt haben die Kräfte des Zolls, die entschieden gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorgehen, über 111.500 Strafverfahren (2021: 120.300; 2020: 105.000) eingeleitet. Dabei lag der Schwerpunkt der Ermittlungen auf den Tatbeständen des Betrugs, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und des illegalen Aufenthalts. Die im vergangenen Jahr abgeschlossenen Ermittlungen führten zu Freiheitsstrafen von insgesamt rund 1.400 Jahren.

Mit knapp 48.000 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren (2021: 32.500; 2020: 28.800) liegt das Ergebnis deutlich über dem Ergebnis der Vorjahre. Hintergrund dafür sind die verstärkten Feststellungen des Zolls im Bereich der Mindestarbeitsbedingungen, insbesondere nach dem Mindestlohngesetz. Bei ihren Ermittlungen deckten die Zollbeamten Schäden für die Sozialversicherung in einer Gesamthöhe von mehr als 686 Millionen Euro auf.

Die FKS führt ihre Prüfungen sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen durch. Beginnend mit den Arbeitnehmerbefragungen vor Ort zu den Arbeitsverhältnissen, schließen sich oftmals langwierige und komplexe Ermittlungen und Geschäftsunterlagenprüfungen an.

Auch im vergangenen Jahr gab es bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen, die unter anderem im Baugewerbe, im Friseurhandwerk, im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im Speditions-, Transport und Logistikgewerbe und im Taxigewerbe durchgeführt wurden. “Der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit liegt insbesondere auf den Arbeitgeberprüfungen. Es wird auch weiter unser vorrangiges Ziel sein, illegaler Absprachen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf die Schliche zu kommen, Mindestlohnverstöße und insbesondere organisierte Formen der Schwarzarbeit aufzudecken sowie hinterzogene Sozialabgaben zurückzuholen”, betont Colette Hercher, Präsidentin der Generalzolldirektion.

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben viele Facetten

FKS-Ermittlungen erfolgen immer ganzheitlich. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.

Verstoß gegen Mindestarbeitsbedingungen

Jede Prüfung ist grundsätzlich auch eine Mindestlohnprüfung. Die FKS verfolgt alle Formen von Mindestlohnverstößen mit unverändert hoher Priorität, insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,00 Euro zum 1. Oktober 2022. Die FKS hat im Jahr 2022 über 3.600 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen den allgemeinen Mindestlohn, branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die Lohnuntergrenze für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung eingeleitet (2021: 3200; 2020: 4.300).

Organisierte Formen der Schwarzarbeit

Die Bekämpfung der organisierten Formen der Schwarzarbeit (OFS) und der organisierten Kriminalität (OK) bilden einen Schwerpunkt der Aufgabenwahrnehmung der FKS. Die diesen Ermittlungen zugrundeliegenden Straftaten sind der schweren und der organisierten Wirtschaftskriminalität zuzurechnen. Die Täter verursachen hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden und schaden auch seriösen Mitbewerbern durch unlautere Wettbewerbsvorteile. Die FKS der Zollverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, diese Strukturen zu zerschlagen. Gemeinsam mit der Polizei und der Steuerfahndung wird in gemeinsamen Ermittlungsgruppen und über verdeckte Ermittlungsmaßnahmen gegen die Drahtzieher ermittelt, um die Täter schließlich vor Gericht zu bringen. Die Hauptzollämter ermittelten im Jahr 2022 in insgesamt über 400 OFS-Verfahrenskomplexen (2021:464). Darüber hinaus wurden bundesweit insgesamt über 40 OK-Verfahren geführt.

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