Symbolbild

Der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie bzw. -feindlichkeit wird seit 2005 jährlich am 17. Mai von Homosexuellen, später auch Trans-, Bi- und Intersexuellen, als Aktionstag begangen, um durch Aktionen, mediale Aufmerksamkeit und Lobbying auf die Diskriminierung und Bestrafung von Menschen hinzuweisen, die in ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität von der Heteronormativität abweichen.

Im Rahmen dieses Aktionstages fordert die Arbeitsgemeinschaft SPDqueer einen Schutzschirm für die queere Gastroszene und ein Ende diskriminierender Blutspenderegelung Vincenzo Truglio, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft SPDqueer Saar: „Die durch das Corona-Virus ausgelöste Pandemie ist eine schwere Prüfung für fast alle Gesellschaften auf der Erde. Man darf aber nicht vergessen, dass gerade die, die auch sonst unter Ausgrenzung und Diskriminierung leiden, nunmehr ebenfalls mit am stärksten von den ökonomischen und sozialen Auswirkungen betroffen sind.“

„Wir fordern die Landes- wie auch die Bundesregierung auf, bei Schutzschirmen und Hilfen nicht zuletzt an die zu denken, die sich für ausgegrenzte Menschen einsetzen. Hilfsprogramme sollten in der zweiten Phase der Hilfe auch besondere Situationen berücksichtigen und auch gezielt queere Institutionen schützen. Es wäre ein unglaublicher Verlust, wenn die vielfältige queere Kultur- und Gastroszene im Saarland die Corona-Krise  nicht überleben würde. Hier muss gezielt geholfen werden, dass am Ende überhaupt noch Angebote bestehen,“ so Vincenzo Truglio, Vorsitzender der SPDqueer Saar.

Auch müsse die diskriminierende Regelung bei der Blutspende umgehend geändert werden. Es könne nicht sein, dass man händeringend nach Blutspender*innen in der Corona-Krise sucht, aber queere Menschen ausschließt. 2017 hat die Bundesärztekammer neue Richtlinien vorgelegt. Demnach dürfen schwule und bisexuelle Männer Blut spenden, wenn sie ein Jahr lang abstinent keinen Sex mit einem Mann hatten. Die allermeisten schwulen und bisexuellen Männer werden somit immer noch von der Blutspende ausgeschlossen. Die neue Richtlinie sei dabei ebenso diskriminierend wie die alte: Männer, die Sex mit Männern haben, dürfen nicht  pauschal ausgeschlossen werden. „Die Richtlinien müssen überarbeitet werden. Nicht akzeptabel und völlig unverständlich ist zudem die gesonderte Nennung von „transsexuellen Personen mit sexuellem Risikoverhalten“ in der Richtlinie. Diese diskriminierende Formulierung muss gestrichen werden.“

„Trotz aller Errungenschaften für die LGBTI Community in den letzten Jahren, sind wir noch nicht bei einer vollkommenen Akzeptanz angelangt. Schlimmer noch – es kommt auch regelmäßig zu Hass und Hetze gegen diesen Personenkreis, bis hin zu körperlicher Gewalt. Ich sehe in dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität der Bundesregierung eine Chance, weiter gegen diese Anfeindungen vorzugehen und sie so stärker zu unterbinden“, sagt Hermann Scharf, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. 

„Dabei denke ich auch besonders an homo- oder transsexuelle Personen, die gesellschaftlich und politisch engagiert sind. Denn hier wird nicht nur das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, sondern auch ein demokratischer, pluralistischer Diskurs angegriffen.“ Die Gesetzesanpassung sieht nun vor, dass die Anbieter Sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter, usw. verpflichtet werden, bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden, damit von dort die Strafverfolgung durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden veranlasst werden kann. „Ich erhoffe mir davon, dass strafrechtlich relevante Äußerungen auch gegen Lesben und Schwule stärker verfolgt und auch bestraft werden, denn Anfeindungen gegen Bürgerinnen und Bürger, ob gleichgeschlechtlich oder nicht, dürfen nicht ungestraft bleiben“, so Scharf.

 

Das Datum wurde zur Erinnerung an den 17. Mai 1990 gewählt, an dem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschloss, Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten zu streichen. Transsexualität wurde erst 2018 mit dem Erscheinen der ICD-11 von der WHO als „Krankheit“ gestrichen.

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