Von jedem Zehner bleiben längst nicht mehr zehn Euro übrig: Die hohe Inflation belastet insbesondere Menschen mit kleinem Portemonnaie. Die Gewerkschaft NGG fordert gezielte Entlastungen für Geringverdienende. - Foto: NGG | Alireza Khalili
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Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Januar 2023 bei +8,7 %. Die Inflationsrate hatte im Dezember 2022 nach der Revisionsberechnung auf das neue Basisjahr 2020 bei +8,1 % und im November 2022 bei +8,8 % gelegen.

Damit hat sich der Preisauftrieb zu Jahresbeginn wieder verstärkt. „Nach einer Abschwächung zum Jahresende bleibt die Inflationsrate damit auf einem hohen Stand“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, und ergänzt: „Wir beobachten Preiserhöhungen bei vielen Waren und zunehmend auch bei Dienstleistungen. Besonders spürbar für die privaten Haushalte waren aber auch im Januar die steigenden Preise für Energie und Nahrungsmittel.“ Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Januar 2023 gegenüber Dezember 2022 um 1,0 %.

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Der Verbraucherpreisindex für Deutschland wird in turnusmäßigen Abständen einer Revision unterzogen und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Mit den Ergebnissen für den Berichtsmonat Januar 2023 erfolgt die Umstellung von der bisherigen Basis 2015 auf das Basisjahr 2020. Dabei wurden die Wägungsschemata aktualisiert und methodische Änderungen eingearbeitet.

Sondereffekte infolge der Kriegs- und Krisensituation halten weiterhin den Preisauftrieb hoch

Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine sind insbesondere die Preise für Energie und Nahrungsmittel merklich angestiegen und beeinflussen die Inflationsrate weiterhin erheblich. Infolge der Kriegs- und Krisensituation beeinflussen auch Lieferengpässe und Preisentwicklungen auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen die Inflationsrate, dadurch verteuerten sich auch andere Waren und Dienstleistungen. Um den Preisauftrieb einzudämmen, wurden Maßnahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung beschlossen, die im Verbraucherpreisindex abgebildet werden.

Energieprodukte binnen Jahresfrist um 23,1 % teurer

Die Preise für Energieprodukte lagen im Januar 2023 trotz der Entlastungsmaßnahmen um 23,1 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Im Dezember 2022 hatte die Teuerung der Energieprodukte bei +20,3 % gelegen. Ursächlich für die Preiserhöhung im Januar 2023 dürfte der Wegfall der „Dezember-Soforthilfe“ sein. Hingegen wird der Anstieg bei Energie teilweise durch die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Fernwärme begrenzt. Beeinflusst wird die Preisentwicklung bei Energie jedoch durch viele Faktoren, auch durch die internationalen Einkaufspreise.

Im Einzelnen verteuerte sich von Januar 2022 bis Januar 2023 die Haushaltsenergie mit +36,5 % nach wie vor besonders stark: So haben sich die Preise für Erdgas um 51,7 % erhöht und für Fernwärme um 26,0 %. Die Preise für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe erhöhten sich um 49,6 %, die Preise für leichtes Heizöl lagen um 30,6 % über denen des Vorjahresmonats. Strom verteuerte sich um 25,7 %, trotz Strompreisbremse und Wegfall der EEG-Umlage. Die Preissteigerung bei Kraftstoffen lag mit +7,0 % allerdings unter der allgemeinen Teuerung.

Nahrungsmittel verteuerten sich binnen Jahresfrist um 20,2 %

Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im Januar 2023 um 20,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Damit blieb die Teuerungsrate hierfür mehr als doppelt so hoch wie die Gesamtinflationsrate. Der Preisauftrieb für Nahrungsmittel veränderte sich somit zu Beginn des Jahres 2023 kaum (Dezember 2022: +20,4 %). Erneut wurden im Januar 2023 bei allen Nahrungsmittelgruppen Preiserhöhungen beobachtet: Erheblich teurer wurden Molkereiprodukte und Eier (+35,8 %) sowie Speisefette und Speiseöle (+33,8 %). Deutlich spürbare Preisanstiege gab es beispielsweise auch bei Brot und Getreideerzeugnissen (+22,7 %).

Inflationsrate ohne Energie und Nahrungsmittel bei +5,6 %

Im Januar 2023 lag die Inflationsrate ohne Energie bei +7,2 %. Wie stark aktuell auch die Nahrungsmittelpreise Einfluss auf die Gesamtteuerungsrate nehmen, zeigt sich an der Inflationsrate ohne Berücksichtigung von Energie und Nahrungsmitteln: Sie lag deutlich niedriger bei +5,6 %. Dennoch wird an der Teuerungsrate ohne Energie und Nahrungsmittel offensichtlich, dass auch in anderen Güterbereichen die Teuerung hoch ist. Bereits im Dezember 2022 lag diese Kenngröße mit +5,2 % über der Fünf-Prozent-Marke und hat sich aktuell nochmals erhöht.

Verbraucherpreisindex für Deutschland
Veränderungen in % gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres
Basisjahr JD Jan. Feb. Mrz. April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.
JD = Jahresdurchschnitt
2022
2020 (neu) 6,9 4,2 4,3 5,9 6,3 7,0 6,7 6,7 7,0 8,6 8,8 8,8 8,1
2015 (bisher) 7,9 4,9 5,1 7,3 7,4 7,9 7,6 7,5 7,9 10,0 10,4 10,0 8,6
2021
2020 (neu) 3,1 1,2 1,5 1,8 2,0 2,2 2,4 3,7 3,8 4,1 4,4 4,8 4,9
2015 (bisher) 3,1 1,0 1,3 1,7 2,0 2,5 2,3 3,8 3,9 4,1 4,5 5,2 5,3

Waren verteuerten sich gegenüber Januar 2022 um 12,7 %

Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich im Januar 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat um 12,7 %, Verbrauchsgüter verteuerten sich mit +17,0 % besonders stark. Neben Energie und Nahrungsmitteln sind hier unter anderem Verbrauchsgüter für die Haushaltsführung (+14,6 %) und Tabakwaren (+8,0 %) deutlich teurer. Die Preise von Gebrauchsgütern lagen binnen Jahresfrist um 6,2 % höher. Auffällig hoch war hier die Teuerung von Möbeln und Leuchten (+10,2 %) sowie von Fahrzeugen (+8,4 %).

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist um 4,5 %

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im Januar 2023 um 4,5 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Darunter verteuerten sich die Nettokaltmieten um 2,0 %. Überdurchschnittlich erhöhten sich die Preise für einzelne Dienstleistungen, zum Beispiel die Wartung und Reparatur von Wohnungen (+16,9 %) sowie Gaststättendienstleistungen (+10,9 %). Binnen Jahresfrist verbilligten sich hingegen nur sehr wenige Dienstleistungen, günstiger waren Telekommunikationsdienstleistungen (-1,1 %).

Verbraucherpreisindex für Deutschland Januar 2023
Gesamtindex / Teilindex Gewichtung Index
2020=100
Veränderung
gegenüber
Vorjahres-
zeitraum
Veränderung
gegenüber
Vormonat
in ‰ in %
1: Der Ergebnisnachweis erfolgt ohne Betriebskosten.
Gesamtindex 1 000,00 114,3 8,7 1,0
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke 119,04 127,0 19,2 1,5
Nahrungsmittel 104,69 128,4 20,2 1,6
Fleisch und Fleischwaren 22,16 125,1 18,9 0,3
Obst 11,62 109,4 5,0 1,9
Gemüse 13,72 126,1 11,5 2,9
Alkoholische Getränke und Tabakwaren 35,26 113,0 8,1 1,8
Bekleidung und Schuhe 42,25 100,6 2,8 -4,7
Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe 259,25 114,0 8,9 3,3
Tatsächliche Nettokaltmiete 68,30 104,4 2,1 0,3
Unterstellte Miete 104,13 103,8 2,0 0,4
Strom, Gas und andere Brennstoffe (Haushaltsenergie) 43,44 157,1 36,5 13,0
Strom 24,50 138,9 25,7 6,5
Erdgas 1 6,07 201,0 51,7 46,1
Leichtes Heizöl 1 1,70 230,2 30,6 -3,3
Möbel, Leuchten, Geräte und anderes Haushaltszubehör 67,78 115,6 9,4 0,7
Gesundheit 55,49 103,9 2,9 1,1
Verkehr 138,22 121,3 7,5 0,1
Kraftstoffe 30,46 144,6 7,0 1,9
Superbenzin 23,19 138,6 4,2 2,2
Dieselkraftstoff 6,92 162,7 14,7 1,1
Post und Telekommunikation 23,35 99,4 -0,6 0,0
Freizeit, Unterhaltung und Kultur 104,23 109,3 5,9 -2,1
Pauschalreisen 13,22 97,5 6,2 -19,1
Bildungswesen 9,06 107,7 3,6 0,9
Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen 47,20 116,1 10,4 1,2
Andere Waren und Dienstleistungen 98,87 110,3 6,3 1,4

Im Vormonatsvergleich stiegen die Energiepreise insgesamt um 8,3 %

Im Vergleich zum Dezember 2022 stieg der Verbraucherpreisindex im Januar 2023 um 1,0 %. Die Energiepreise insgesamt erhöhten sich um 8,3 %. Deutliche Preisanstiege gab es hier bei Erdgas (+46,1 %) und Fernwärme (+63,9 %), auch die Preise für Strom zogen an (+6,5 %). Bei Erdgas und Fernwärme wird der Wegfall der „Dezember-Soforthilfe“ im Preisanstieg deutlich. Die Preisbremsen für Erdgas und Fernwärme, aber auch für Strom dämpften den Preisanstieg im Januar 2023 nur teilweise. Bei den Mineralölprodukten stand den Preisanstiegen bei Kraftstoffen (+1,9 %) ein Preisrückgang bei leichtem Heizöl gegenüber (-3,3 %). Darüber hinaus mussten die privaten Haushalte erneut mehr für Nahrungsmittel bezahlen (+1,6 %), insbesondere für Molkereiprodukte (+2,6 %). Saisonbedingt gingen vor allem die Preise für Pauschalreisen (-19,1 %), Flugtickets (-15,7 %) und Bekleidungsartikel (-5,4 %) zurück.

Methodische Hinweise:

Das dritte Entlastungspaket wurde von der Bundesregierung verabschiedet und enthält Maßnahmen, die den Energiepreisanstieg begrenzen sollen. So trat bereits im Oktober 2022 die Senkung der Umsatzsteuer auf Erdgas und Fernwärme von 19 % auf 7 % in Kraft, im November 2022 wurde diese rechtliche Regelung für Flüssiggas rückwirkend ab Oktober 2022 nachgezogen. Zudem wurde als Entlastungsmaßnahme wegen des Energiepreisanstiegs die einmalige Übernahme der Gas- und Wärmerechnung für Dezember 2022 (sogenannte „Dezember-Soforthilfe“) beschlossen, die teilweise indexwirksam wurde, jedoch im Januar 2023 wieder wegfiel. Die Abschaffung der EEG-Umlage ab Juli 2022 bleibt weiterhin indexwirksam beim Strom. Neu im Jahr 2023 traten die Preisbremsen für Erdgas, Fernwärme und Strom rückwirkend ab Januar 2023 in Kraft.  Darüber hinaus wurde zu Jahresbeginn 2022 die CO2-Abgabe von 25 auf 30 Euro pro Tonne CO2 angehoben, was daher nicht mehr in die Berechnung der Teuerungsraten für Energieprodukte 2023 einfließt. Eine weitere Erhöhung wurde für das Jahr 2023 ausgesetzt.

Der Verbraucherpreisindex (VPI) und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) unterscheiden sich hinsichtlich Erfassungsbereich und Methodik. Bei der Berechnung des VPI werden anders als beim HVPI zusätzlich die Ausgaben der privaten Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum, für Glücksspiel und für den Rundfunkbeitrag berücksichtigt. Zudem werden die Gütergewichte des HVPI jährlich aktualisiert. Aufgrund des deutlich geringeren Gewichts für den Bereich Wohnen im HVPI haben die Preissteigerungen anderer Güterbereiche einen größeren Einfluss auf die Entwicklung des HVPI im Vergleich zum VPI. Diese Unterschiede (Erfassungsbereich, Methodik und Gewichtung) erklären die teilweise deutlichen Abweichungen zwischen VPI und HVPI für Deutschland.

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1 Kommentar

  1. Im Saarland kommen auf jeden Kopf mehr wie ein Auto. Man ist hier also sehr mobil, kann kaufen wo es im Angebot ist. Man kann auch mit dem saufen und rauchen aufhören, schon hat man Geld für anders.

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