Während die einrichtungsbezogene Impfpflicht in immer mehr Landkreisen außer Vollzug gesetzt wird, fordert der Bundesgesetzgeber alle Pflegeeinrichtungen auf, noch einmal aufwendig den aktuellen Impfstatus ihrer Beschäftigten zu melden. Der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bernd Meurer, fordert deshalb die sofortige Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. “Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist weitgehend wirkungslos und wirkt wie ein Relikt aus einer anderen Zeit der Pandemiebekämpfung. Die jetzt anstehende nächste unnötige Abfrage ist reine Gängelei. Die Pflege hat genug zu tun.”
Zum 1. Oktober 2022 sollen Pflegeeinrichtungen nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes den Gesundheitsämtern vor Ort melden, welche ihrer Beschäftigten bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Das bedeutet erneut einen hohen Abfrageaufwand innerhalb der Einrichtungen, da viele Drittimpfungen bei den Hausärzten vorgenommen wurden und dem Arbeitgeber diese Informationen nicht automatisch vorliegen.
“Erst in der vergangenen Woche haben alle saarländischen Landräte erklärt, die Meldungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht weiter zu bearbeiten. In anderen Bundesländern gab es solche Mitteilungen schon zum Start im Frühjahr”, sagt Meurer. “Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist damit vielerorts faktisch außer Vollzug, bevor sie zum Jahresende ohnehin ausläuft. Der Gesetzgeber fordert trotzdem eine zeitraubende Abfrage nur für den Papierkorb. Um die Einrichtungen vor diesem unnützen Aufwand zu schützen, muss das Gesundheitsministerium klarstellen: Weitere Erhebungen sind nicht erforderlich.” Meurer fordert die Bundesländer auf, von ihren Gestaltungsspielräumen Gebrauch zu machen. “NRW verzichtet bereits auf die sinnlose Booster-Abfrage. Andere Länder sollten folgen.”
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 13.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge.