Symbolbild
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Einer längeren Tradition folgend gratuliert der Oberbürgermeister der Stadt Homburg den Einwohnerinnen und Einwohnern zu besonderen Alters- und Ehejubiläen. Diese Gepflogenheit soll auch künftig unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung beibehalten werden.

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Die Stadtverwaltung macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die Meldebehörden nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung die Daten zu bestimmten Alters- und Ehejubiläen übermitteln dürfen.

Davon ausgenommen sind Fälle, in denen die betroffene Person einer solchen Datenübermittlung nach § 50 Abs. 5 BMG widersprochen hat. Einwohnerinnen und Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten bitte ihren Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.

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