Diebe und Betrüger lauern leider überall, auch Urlauber sind nicht sicher vor ihnen. Bei Taschendieben ist zum Beispiel die Urlaubs- beziehungsweise Hauptreisezeit im Fernverkehr beliebt, wenn an Bahnhöfen und Flughäfen ein großes Gedränge herrscht. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2018 in Deutschland insgesamt über 104.000 Taschendiebstähle angezeigt. Doch Urlauber können sich vor Dieben und Betrügern schützen – die Tipps der Polizei helfen dabei.
„Ein sicherer Urlaub beginnt schon mit der Planung“, betont Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Wer seinen Urlaub beispielsweise online bucht, sollte den Anbieter genau prüfen: Im Internet gibt es neben seriösen Angeboten auch gefälschte Verkaufsplattformen, sogenannte Fake-Shops. Diese bieten Produkte gegen Vorkasse an, die häufig gar nicht existieren. Haben die Opfer bezahlt, ist das Geld weg“, erklärt der Polizeibeamte. „Recherchieren Sie den Namen des Online-Shops über Suchmaschinen. So können Sie eventuelle negative Erfahrungen anderer Kunden ausfindig machen, oder erkundigen Sie sich bei einer Verbraucherzentrale über den Anbieter“, empfiehlt Klotter.
Wichtig sei außerdem niemals per Vorkasse zu bezahlen, sondern per Rechnung oder Bankeinzug. Der Kauf auf Rechnung kann vor Betrug durch Fake-Shops schützen. Beim Lastschriftenverfahren können vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. Nutzen Sie daher beim Onlinekauf keine Zahlungsdienste wie Western Union, paysafe oder Ukash.
Weitere Tipps der Polizei für einen sicheren Urlaub:
- Lassen Sie während Ihrer Abwesenheit Haus beziehungsweise Wohnung nicht unbewohnt erscheinen. Bitten Sie Ihre Nachbarn darum, regelmäßig den Briefkasten zu leeren. Hinterlassen Sie auch auf Ihrem Anrufbeantworter oder in den sozialen Netzwerken keine entsprechenden Nachrichten.
- Kopieren Sie wichtige Unterlagen (Pass, Flugticket, Kreditkarte, Impfausweis) vor Reiseantritt und bewahren Sie diese an separater Stelle in Ihrem Gepäck auf. Um Debit- beziehungsweise Kreditkarten bei einem Diebstahl unverzüglich sperren zu können, notieren Sie die Sperrnotruf-Nummer 116 116 beziehungsweise speichern Sie diese im Mobiltelefon.
- Tauschen Sie fremde Währungen grundsätzlich nur in Geldinstituten, nie auf der Straße. Dort könnten Ihnen Kriminelle das Geld entreißen oder Falschgeld unterjubeln.
- Kaufen Sie Fahrscheine für Ausflugsfahrten oder Eintrittskarten für Veranstaltungen nur im Hotel oder bei offiziellen Verkaufsstellen, nicht bei „fliegenden Händlern“ auf der Straße.
- Nehmen Sie nur so viel Bargeld, Zahlungskarten oder Ausweise mit wie nötig und tragen Sie diese immer am Körper (z.B. in einer verschließbaren Innentasche der Kleidung, im Brustbeutel oder in einer Gürteltasche). Behalten Sie auch beim Bezahlen Ihre Kreditkarte immer im Auge. Bewahren Sie Ihre persönliche Identifikationsnummer (PIN) nicht in Ihrer Geldbörse auf. Lernen Sie sie auswendig.
- Lassen Sie Wertgegenstände und Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt. Seien Sie insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, z.B. im Gedränge an Bahnhöfen, Flughäfen oder in der Nähe von Sehenswürdigkeiten vorsichtig. Diese sind bei Taschendieben sehr beliebt.
- Tragen Sie Ihre Handtasche immer am Schulterriemen und klemmen Sie diese auf der zur Straße abgewandten Seite unter den Arm, damit vorbeifahrende Rad- oder Mopedfahrer sie nicht entreißen können.
- Schließen Sie Auto, Wohnwagen, Hotelzimmer oder Ferienwohnung immer ab, auch wenn Sie nur kurz weg sind. Lassen Sie Geld und andere Wertsachen nie offen herumliegen.
- Vereinbaren Sie, bevor Sie Dienstleistungen wie Taxifahrten, Ausflüge oder Fremdenführungen in Anspruch nehmen, einen verbindlichen Preis.
Wurde Ihre Zahlungskarte gestohlen, lassen Sie diese sofort unter der Sperrnotruf-Nummer 116 116 sperren. Informieren Sie nach der Sperrung Ihr kontoführendes Kreditinstitut. Damit Ihre Debitkarte auch für das elektronische Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift) gesperrt werden kann, für das nur eine Unterschrift benötigt wird, müssen Sie den Verlust Ihrer Karte der Polizei melden. Nur diese kann eine sogenannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen veranlassen.