Schon in der Vergangenheit sind Shisha-Bars bei Kontrollen im Raum Homburg negativ aufgefallen. Am Freitag Abend mussten die Kontrolleure feststellen: die Betreiber haben anscheinend kaum dazugelernt! Denn in allen fünf kontrollierten Betrieben mussten teils gravierende Verstöße protokolliert werden.
Nach den Mängeln bei den letzten Kontrollen hat die Kreisstadt als erste saarländische Kommune eigenes eine Verfügung herausgegeben, die Verstöße streng ahndet.(Homburg erlässt als erste saarländische Stadt eine Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen ) Das Ausmaß der Mängel ist dabei kaum mehr mit Fahrlässigkeit oder Unwissenheit zu erklären, da spätestens nach den Kontrollen im vergangenen Jahr die Besitzer entsprechend sensibilisiert sein sollten. Doch erneut wurden unzureichend laufende Lüftungsanlagen und Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt. Verstöße, die eigentlich jedem Besitzer solcher Gaststätten bewusst sein sollten.
In zwei Betrieben waren zudem keine Kohlenmonoxid-Melder installiert. Die Folge: Dort dürfen in nächster Zeit keine Shisha-Pfeifen mehr geraucht werden. Denn Kohlenmonoxid-Vergiftungen sind vor allem gefährlich, weil man sie nicht merkt. Man geht aus der Shisha-Bar, hat Kopfschmerzen und denkt sich, es lag an den Pfeifen. In den meisten Fällen ist dies aber das unsichtbare und geruchlose Atemgas. Betroffen sind insbesondere auch die Beschäftigten, die über mehrere Stunden der Belastung durch Kohlenmonoxid ausgesetzt sind.
Weitere Probleme? Die Kontrolleure fanden rund 30 Kilogramm unversteuerten Tabak. Und in einem Fall besteht der Verdacht, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn ignoriert wurde. Im Ergebnis wurden nun mehrere Verfahren in Gang gesetzt, die weitere Geldstrafen für die Betreiber der Shisha-Bars nach sich ziehen können.
Einerseits haben wir ein sehr konsequentes nichtraucherschutzgesetzt. Anderseits erlauben wir Gastronomen die Eröffnung von Shishabars, der sichere Konsum kann dann aber nicht garantiert werden. Von Saarbrücken fange ich gar nicht erst an, Saarbrücken nur, noch wenn es unbedingt sein muss, ansonsten andere Städte im Saarland, zum Schoppen etc.