Foto: FC 08 Homburg
Anzeige

Gegen den FC 08 Homburg und den VfB Stuttgart war nach dem DFB-Pokalspiel im August ein Verfahren wegen Abbrennen von Pyrotechnik eingeleitet worden. Das Verfahren gegen den FCH wurde nun eingestellt.

Der Zweitligist VfB Stuttgart muss wegen Ausschreitungen und Einsatz pyrotechnischer Erzeugnisseseiner Anhänger bei vier Spielen, unter anderem das DFB-Pokalspiel in Homburg, eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 48.000 Euro zahlen. So das Urteil des DFB. Der FC 08 Homburg hingegen muss keine Strafe zahlen. Der DFB-Kontrollausschuss sieht mit Zustimmung des DFB-Sportgericht von der Weiterführung des Verfahrens gegen den FCH ab.

Gleichzeitig wird der FC 08 Homburg jedoch angehalten, künftig bei seinen Spielen die Vorsorgemaßnahmen zu intensivieren. Es wird betont, dass im Wiederholungsfall mit einer Anklageerhebung vor dem DFB-Sportgericht zu rechnen sei.

Geschäftsführer Rafael Kowollik:“ Wir sind über diese Entscheidung sehr froh und fühlen uns auch darin bestätigt, eine gute Arbeit geleistet zu haben. Dies wurde schon am Spieltag durch den VfB Stuttgart, den DFB und die Sicherheitsträger anerkannt. Es konnte nachgewiesen werden, dass seitens des FCH alles Mögliche unternommen wurde, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Mit diesem massiven Einsatz von Pyrotechnik seitens der VfB-Fans haben im Vorfeld alle Sicherheitsinstitutionen nicht gerechnet. Er stellte sich im Nachhinein als eine im Vorfeld gut durchgeplante Aktion heraus.“

Anzeige
Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein