Der Landrat des Saarpfalz-Kreises, Dr. Theophil Gallo, sieht sich in der aktuellen Gesundheitslage zu einer weitergehenden Vorsichtsmaßnahme veranlasst, um im Sinne des gemeinsamen Vorgehens der Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken.
Die Kreisverwaltung des Saarpfalz-Kreis bleibt ab Mittwoch, dem 18. März, für den Publikumsverkehr bis auf weiteres geschlossen. Sie ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Dies gilt auch für alle Außenstellen respektive für die Kreisvolkshochschule in Blieskastel und für die Familienhilfezentren in Bexbach und St. Ingbert, die Nebenstellen des Gesundheitsamtes in Blieskastel und St. Ingbert sowie für die Jobcentergeschäftsstellen in Homburg, Blieskastel und St. Ingbert.
Alle Dienststellen bleiben durchgängig telefonisch, per Mail und per Fax erreichbar und zwar von Montag bis Freitag von 8 bis 15.30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr.
Die Bürgerinnen und Bürger finden die Ansprechpartner in den einzelnen Fachbereichen über die Homepage des Kreises: www.saarpfalz-kreis.de. Auf der Startseite unter „Aktuelles zu Corona“ sowie über die rote Bannerleiste sind über einen einfachen Klick Informationen u. a. zur Erreichbarkeit der Abteilungen angezeigt.
Die KFZ-Zulassungsbehörde wird nicht, wie ursprünglich angekündigt, ab dem 1. April, sondern bereits ab sofort auf die ausschließliche Online-Terminvergabe umstellen. Die Handhabung der Online-Reservierung ist ebenfalls unter www.saarpfalz-kreis.de/kfz-zulassung dargestellt bzw. beschrieben.
Landrat Dr. Theophil Gallo: „Es ist sicher kein leichter Schritt, den Zugang zur Kreisverwaltung in dieser Form weiter zu beschränken und damit auch den Umfang der Dienstleistungen zu reduzieren bzw. zeitlich zu verzögern. Aber es ist bei der aktuellen Gesundheitslage ein notwendiger Schritt – zum Schutz aller Mitarbeitenden und der gesamten Bevölkerung. Ich bitte Sie, die Vorsprachen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Wir wollen unter allen Umständen das im Raum stehende Risiko ausschließen, dass infolge eines unkontrollierten Zutritts eine Infektion erfolgt, aufgrund derer die Kreisverwaltung – im schlimmsten Fall vollständig – unter Quarantäne gestellt werden müsste. Das will niemand. Wir möchten Ihnen weiterhin bei Ihren Anliegen verlässlich weiterhelfen. Dem können wir mit dem jetzigen Vorgehen, wenn auch eingeschränkt, nachkommen.“
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