Nachdem er im Regionalligaspiel bei der SV Elversberg am vergangenen Samstag eine Rote Karte wegen vermeintlichen Handspiels im eigenen Strafraum bekam, wurde FCH-Spieler Christian Lensch in einem ersten Urteil des Sportgerichts der Regionalliga Südwest zu einem Spiel Sperre verurteilt. Der FC 08 Homburg legte daraufhin Einspruch ein, da durch TV-Bilder eindeutig zu erkennen war, dass Lensch den Ball nur mit der Brust und nicht mit der Hand spielte. Auch der Schiedsrichter hatte diese Fehlentscheidung in seinem Spielbericht zugegeben. Jetzt gab das Sportgericht bekannt, dass das Verfahren gegen den Spieler eingestellt und die Vorsperre aufgehoben wird. Somit kann Christian Lensch am Sonntag, 26. Februar 2017, gegen den 1. FC Kaiserslautern II auflaufen (14 Uhr, Waldstadion).
Das Sportgericht teilte in seiner Stellungnahme mit, dass „das Sportgericht nach einem zulässigen Einspruch in einer Besetzung mit drei Richtern zu entscheiden“ hat. Eine Verhandlung hierzu war für Donnerstag, 23. Februar 2017, vorgesehen.
Es wäre grundsätzliche die Frage zu klären gewesen, ob sich das Sportgericht der Regionalliga Südwest der Rechtsauffassung des DFB-Sportgerichts (zuletzt Urteil vom 10.12.2012 in Sachen Schmelzer) anschließt, wonach ein offensichtlicher Irrtum (…) schon dann vorliege, wenn die Entscheidung des Schiedsrichters ohne jeden Zweifel objektiv unrichtig war. Insbesondere wäre hier zu berücksichtigen gewesen, dass dem Sportgericht der Regionalliga regelmäßig keine Fernsehbilder vorliegen, die der Qualität der Aufnahmen bei Bundesligaspielen entspricht. Der Saarländische Rundfunk hatte die Partie in einem Livestream übertragen und somit mehrere Blickwinkel dieser Szene zur Verfügung gestellt.
Bei aller Freude über die Einstellung des Verfahrens, sind die Umstände dieses Urteils sehr erschütternd. „In Anbetracht zweier Todesfälle im Sportgericht der Regionalliga Südwest innerhalb von 24 Stunden ist es dem Sportgericht jedoch nicht möglich, eine mündliche Verhandlung (…) durchzuführen, bevor die Sperrstrafe gegen den Berufsspieler in Vollstreckung gerät“, heißt es in der Mitteilung weiter. Im Zweifel würde also in diesem Fall für den Spieler entschieden, da nicht klar sei, wie das Urteil letztendlich ausgefallen wäre. „Eine Aufhebung der Vorsperre im Wege der einstweiligen Verfügung und Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu einem späteren Zeitpunkt kann im Hinblick auf die dadurch ggf. eintretende Wettbewerbsverzerrung bei Aufrechterhaltung der Sperrstrafe nicht in Betracht“, so das Urteil des Sportgerichts.
Der FC 08 Homburg freut sich zwar über die Entscheidung, ist aber schockiert über den Umstand, wie es zur Aufhebung der Sperre kam. „Da rückt der Sport in den Hintergrund. Wir sprechen den Angehörigen und dem Sportgericht unser herzliches Beileid aus und wünschen in diesen schweren Stunden viel Kraft“, so FCH-Geschäftsführer Rafael Kowollik.