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Im abgelaufenen Jahr wurden beim Standesamt Homburg insgesamt 1.817 Kinder beurkundet (2015: 1.581). Alle Kinder kamen im Uniklinikum zur Welt. Die Geburt des 1.000. Kindes wurde am 4. August beurkundet.
114 Mal konnten sich die Eltern über  „Nachwuchs im Doppelpack“ freuen; acht Paare erhielten sogar dreifachen Nachwuchs. Insgesamt kamen 974 männliche und 843 weibliche Kinder zur Welt. 1327 Kinder wurden in einer bestehenden Ehe geboren, bei 490 Kindern waren deren Eltern nicht miteinander verheiratet. Bei 1373 Kindern waren Mutter und Vater oder die nicht verheiratete Mutter deutsch, 444 Kinder hatten ausländische Eltern. Bei insgesamt  347  Kindern (2015: 288) war eine Homburger Mutter „beteiligt“. Bei 1470 Kindern (2015: 1293) war der Wohnsitz der Mutter außerhalb Homburgs. 1.814 Kinder kamen lebend zur Welt, drei Kinder wurden tot geboren. 210 Vaterschaftsanerkennungen wurden beim Standesamt 2016 entgegengenommen; davon waren 135 Anerkennungen ohne und 75 Anerkennungen mit Auslandsberührung.
Im vergangenen Jahr konnte der Homburger Standesbeamte von 163 Brautpaaren das Ja-Wort fürs Leben beurkunden. Dies waren zehn Trauungen weniger als im Vorjahr. 106 Eheschließungen wurden im Trauzimmer des Standesamts, 57 Trauungen im Römermuseum vorgenommen. 111 Paare traten den Gang zum Standesamt zum ersten Mal an, bei 52 Paaren war mindestens einer der Verlobten nicht mehr ledig. 136 Paare besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit, während bei 27 Paaren einer oder beide Verlobte nicht deutsch waren. Es zeigte sich auch, dass 111 aller in Homburg Verehelichten auch hier ihren gemeinsamen Wohnsitz hatten, während bei 14 Paaren  nur einer der Verlobten Homburger war und bei den restlichen 38 Paaren keiner seinen Wohnsitz in Homburg hatte.
Was die Namenswahl bei der Eheschließung anbelangt, so sprachen sich 26 Paare für getrennte Namensführung aus, 137 Paare legten sich auf einen gemeinsamen Ehenamen fest. In 129  Fällen wurde der Name des Mannes Ehename, während bei acht Paaren der Ehemann künftig seinem Ehenamen den Zusatz „geborener“ hinzufügen muss. Für einen Doppelnamen – dies ist nur für den Ehegatten möglich, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist und der praktisch nach der Eheschließung verloren gehen würde– entschied man sich in17 Fällen. Für eine Eheschließung im Ausland wurden vom Standesamt Homburg 20 Ehefähigkeitszeugnisse an die deutsche Verlobte beziehungsweise den deutschen Verlobten ausgestellt. Im Jahre 2016 wurde eine Lebenspartnerschaft begründet (2015: drei Lebenspartnerschaften).
An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis für alle Heiratswilligen: Informieren Sie sich bitte rechtzeitig beim Standesamt, welche Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung vorzulegen sind (Telefon 101-163). Frühzeitiges Anmelden sichert den Hochzeitstermin. Gerne händigt man auch eine Checkliste aus und berät bei der Beschaffung.
Insgesamt 1.316 Sterbefälle (2015: 1.303) wurden beurkundet. Im Uniklinikum starben 1035 Personen, zu Hause und in Homburger Altenheimen 281 Personen. Von den registrierten 1.316  Sterbefällen waren 739 Verstorbene männlichen und 577 weiblichen Geschlechts. 1.247 Personen waren deutsche Staatsangehörige, 69 Personen besaßen eine fremde Staatsangehörigkeit. Von den 2016 in Homburg verstorbenen Personen hatten 451 ihren Wohnsitz in Homburg, 865 Verstorbene wohnten außerhalb (2015: Homburger Sterbefälle 455; auswärtige Sterbefälle 848).

 

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