Symbolbild

Jugendliche und junge Berufstätige, die ein Jahr in den USA leben möchten, können sich ab sofort für das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) des Deutschen Bundestages und des US-Congress bewerben. Das teilt der Homburger Bundestagsabgeordnete Markus Uhl (CDU) mit. Das PPP soll es jungen Deutschen und US-Amerikanern ermöglichen, persönliche Kontakte auf beiden Seiten des Atlantiks zu knüpfen, politische Wertvorstellungen zu festigen sowie die Kultur des Partnerlandes kennenzulernen. Bei dem einjährigen Aufenthalt, der jeweils im Sommer beginnt, leben die Stipendiaten in Gastfamilien.

Während die Schüler ein Schuljahr in einer amerikanischen High School absolvieren, besuchen junge Berufstätige ein Community College oder eine vergleichbare Bildungseinrichtung. Darüber hinaus sind sie auch als Praktikanten in einem amerikanischen Unternehmen tätig. „Das Programm ist eine prima Möglichkeit, Land und Leute eines unserer wichtigsten Partnerländer kennenzulernen und dabei auch die englischen Sprachkenntnisse konsequent weiter auszubauen.“

Die Reise- und Programmkosten sowie auch die notwendigen Versicherungen werden durch das Stipendium abgedeckt. Erfahrene Austauschorganisationen übernehmen die Betreuung sowie die Durchführung des Auswahlverfahrens.

Zeitgleich zum Besuch der deutschen Stipendiaten in den USA werden US-Amerikaner für ein Austauschjahr in Deutschland sein. Dabei agieren sich Bundestagsabgeordnete als Paten und persönliche Ansprechpartner. Dazu Markus Uhl: „Ich freue mich sehr, dass wir Mitglieder des Bundestages unsere jungen amerikanischen Freunde in Deutschland begrüßen und ihnen auch unser politisches System nahe bringen können. Der persönliche Austausch ist seit je her ein überragend wichtiger Punkt der Völkerverständigung“, so Uhl weiter.

Das PPP gibt es seit 1983, als der Bundestag und der US-Kongress das Programm zum 300. Jahrestag der ersten Einwanderung nach Amerika ins Leben riefen.

Bewerbungsmöglichkeiten

Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler von Gymnasien oder Gemeinschaftsschulen, die zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli) mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sind und ihre Schulausbildung noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen haben.

Junge Berufstätige und Auszubildende, die sich bewerben, dürfen zum Stichtag des Ausreisejahres höchstens 24 Jahre alt sein. Auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung können an der Ausschreibung teilnehmen.

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Bewerbungsformulare gibt es unter:http://www.bundestag.de/ppp

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