Anzeige

Seit Anfang der Woche, 16.03.2020, bestehen am Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg neue Einfahrtsregelungen im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Rein dürfen nur noch Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter, Rettungsdienste u.ä. Personengruppen. Entsprechend wenig Verkehr ist auf den Uni-Straßen, entsprechend viele Parkplätze stehen im Vergleich zum Normalbetrieb zur Verfügung. Trotzdem gibt es rund um das Thema Parken aktuell Diskussionen.

Worum genau geht es?

Anzeige

In einer Mitteilung an unser Magazin liest sich das Ganze so:

“Ich schreibe Ihnen hier im Auftrag einiger Mitarbeiter der Uniklinik Homburg. Aufgrund der aktuellen Situation werden z. Z. 24-Stunden-Einfahrkontrollen an der Uniklinik durchgeführt. Nur Mitarbeiter und Notfälle dürfen ins Gelände einfahren, um unsere Patienten und Mitarbeiter vor Corona zu schützen. Wir arbeiten Tag und Nacht daran, alle Patienten zu versorgen und Notfälle zu operieren. Nach einer anstrengenden Schicht, die an manchen Tagen auch mal bis zu 24 Stunden betragen kann, muss man dann feststellen, dass das Ordnungsamt der Stadt Homburg in Krisenzeiten nicht besseres zu tun hat, als den, in systemrelevanten Berufen tätigen Personen, zur Wertschätzung ihrer Arbeit auch noch einen Strafzettel auszustellen. Die Mitarbeiter erhalten Strafzettel für fehlende und/oder abgelaufene Parkscheine. Ist das der Dank, für unseren täglichen Einsatz? In der Mittagszeit ist es kaum möglich, einen Parkplatz zu finden, der nicht als Bezahlparkplatz ausgewiesen ist. Zwischen akuten Blutungen und schweren Frakturen noch kurz die Parkuhr umstellen, ist zeitlich leider unmöglich. Ist es dem Ordnungsamt der Stadt Homburg so wichtig, in dieser Krisensituationen, auf einem Klinikgelände, auf dem außer Mitarbeitern niemand Zutritt hat, diesen Personen auch noch Bußgelder wegen falschem parken auszustellen?”

Anzeige

Wir haben daraufhin bei Stadtpressesprecher Jürgen Kruthoff nachgefragt, wie sich der Sachverhalt darstellt. Von ihm erfahren wir, dass es bereits am Montag dieser Woche zu Beginn der Einfahrtsbeschränkungen Gespräche zwischen dem städtischen Ordnungsamt und der Leitung des UKS gegeben hat. “Seit Mittwoch ist der Kontrolldienst auf dem Gelände deutlich reduziert”, so Kruthoff. Man konzentriere sich dabei vor allem auf zugeparkte Rettungswege und auf absolute Halteverbote. Sollte jemand glauben trotz alledem zu Unrecht innerhalb von Notsituationen verwarnt worden zu sein, bestehe natürlich die Möglichkeit mit einem schriftlichen Antrag an das Ordnungsamt seine Situation zu erläutern. Und Kruthoff weiter: “Wir gehen davon aus, dass die Parksituation auf dem Unicampus seit Anfang der Woche so entspannt ist wie nie zuvor in den letzten Jahren.”

Klar ist: Auch in Krisenzeiten bleiben Straßenverkehrsordnung und ausgewiesene Halteverbote bestehen. Denn nur so kann garantiert werden, dass Rettungskräfte und Notarztwagen die notwendigen Wege ohne Probleme ansteuern können. Klar ist aber auch, dass der Ärger der Betroffenen in genau dieser schweren Zeit auch irgendwo verständlich ist. Sollten sich bezüglich der allgemeinen Parkbestimmungen auf dem Campus weitere Änderungen ergeben, wird dies jedenfalls zeitnah kommuniziert.

 

Anzeige

2 Kommentare

  1. So ein. Dummgeschwätz. Die STVO gilt weiterhin … blabla! Das sehebich ein und zugeparkte Rettungswege und parken im absoluten Halteverbot geht nicht. Aber hätte man nicht, wie andere Städte das schon getan haben, in diesen Zeiten mal auf die Parkgebühren verzichten können? Auch durch das Bedienen der Parkscheinautomaten besteht das Risiko der Keimcerschlepoung. Manche Städte haben das erkannt und verzichten auf die Einnahmen durch Parkgebühren um die Bevölkerung nicht unnötigen zusätzlichen Risiken auszusetzen! Homburg hingegen sieht dies wohl als Gelegenheit, den Berufsgruppen, die für das Gesundheitssystem unentbehrlich sind, noch achnell ein paar Scheine aus der Tasche zu ziehen! Ihr solltet euch was schämen!

  2. Da das UKS Gelände z.Zt.nur noch von einem festgelegten Personenkreis befahren werden darf,ähnlich wie das bei einer Kaserne der Fall ist,handelt es sich bei der derzeit vorliegenden Ausnahmesituation m.E.nicht mehr um öffentlichen Straßenverkehr.Damit ist die Stadt Homburg für solche unerhörten Abzockmaßnahmen auch nicht mehr zuständig.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein