Bild: Christian Schäfer

Neustadt a. d. W. (ots) – Kirchliche Trauung, Sektempfang am Standesamt, ein großes Fest mit Familie und Freunden: Paare, die derzeit heiraten, müssen auf die klassische Hochzeitsfeier verzichten. Vielleicht trösten die steuerlichen Vorteile, die das Ehegatten-Splitting mit sich bringt, über die Einschränkungen hinweg. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) mit einem Überblick.

Für den Fiskus zählt die Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft. 

Ein Paar lebt schon viele Jahre zusammen, hat Kinder, ein gemeinsames Haus und ist nicht verheiratet – dann zählt es für den Fiskus nicht als Paar, sondern als zwei Singles. Das bedeutet: Die beiden können sich jeweils nur “einzeln veranlagen” lassen – jeder gibt seine eigene Steuererklärung ab. Und für die Einzelveranlagung gilt generell: Je größer das Einkommen, desto mehr Steuern sind fällig.

Zusammen zahlt man weniger als allein

Anders ist das bei Paaren, die verheiratet oder verpartnert sind. Sie können “zusammen veranlagt” werden. Durch die Zusammenveranlagung werden Paare steuerlich wie eine Person behandelt – und das spart in den meisten Fällen Geld, weil die Einkommensteuer jetzt anders berechnet wird. Dieses Rechenverfahren nennt man Ehegatten-Splitting.

So wird beim Ehegatten-Splitting gerechnet

Das Finanzamt berechnet das Ehegattensplitting folgendermaßen:

1. Es zählt das Jahreseinkommen beider Partner zusammen, halbiert den Betrag und berechnet für diese eine Hälfte die Einkommensteuer.

2. Die errechnete Einkommensteuer wird verdoppelt – und das Ergebnis ist dann die Einkommensteuer, die das Ehepaar zahlen muss.

In der Regel zahlen Ehepaare mit dem Ehegatten-Splitting weniger Steuern, als wenn jeder von beiden die Einkommensteuer einzeln berechnen lässt.

Beispielrechnung: Paare mit unterschiedlichen Verdiensten sparen viel Steuern

Steuern spart vor allem das Paar, bei dem der eine viel und der andere weniger verdient. Ein Beispiel mit Stand 2020: Ein Partner arbeitet Vollzeit und verdient 45.000 Euro im Jahr, der andere arbeitet Teilzeit und verdient 15.000 Euro im Jahr. Als nicht zusammen veranlagtes Paar muss der eine rund 10.400 Euro und der andere gut 1.100 Euro Steuern zahlen (Beträge aus der Einkommensteuer-Grundtabelle). Rund 1.000 Euro weniger Steuern zahlen beide, wenn sie gemeinsam eine Steuererklärung machen und das Finanzamt mit dem Splittingtarif rechnet.

Ein weiteres Beispiel: Beide Ehepartner arbeiten Vollzeit, einer verdient 35.000 Euro im Jahr, der andere 25.000 Euro im Jahr. Macht jeder der beiden seine Steuererklärung selbst, zahlt der eine etwa 6.770 Euro Steuern, der andere gut 3.710 Euro (Beträge aus der Einkommensteuer-Grundtabelle). Auch sie sparen Steuern über das Ehegattensplitting, wenn auch nur rund 100 Euro.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Quelle: www.presseportal.de / eigene Recherchen

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