brown and white snake on brown grass

Im Saarland trat gestern, am 18. Januar 2024, die neue Gefahrtier-Verordnung in Kraft.

Geregelt wird die nicht gewerbliche Haltung von sogenannten gefährlichen Tieren wildlebender Arten, die im Anhang der Verordnung aufgeführt sind. Für Halter dieser Tiere gilt durch die Verordnung künftig eine Mitteilungs-, Mitwirkungs- und vor allem Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde, dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA). Ziel ist eine effektivere Gefahrenabwehr und ein besserer Schutz der Bevölkerung.

„Falsche oder unsachgemäße Haltung können bei gefährlichen Tieren dieser Arten zu Gefahren für die Halterinnen und Halter selbst sowie für die Allgemeinheit führen“, sagt Umweltministerin Petra Berg. „Die Anzeigepflicht der neuen Gefahrtier-Verordnung informiert die zuständige Behörde über die Art und die Anzahl der im Saarland gehaltenen Tiere und ermöglicht nicht zuletzt bei Vorfällen entwichener Tiere effiziente Such- und Bergungsaktionen. Besitzerinnen und Besitzer solcher Tiere müssen nun zudem nachweisen, dass sie sich für deren Haltung eignen, indem beispielsweise ihre Zuverlässigkeit und Sachkunde geprüft wird.“

Zu den gefährlichen Tieren wildlebender Arten im Sinne der Verordnung zählen Tiere, die aufgrund ihrer Körperkraft, körperlichen Merkmale, Verhaltensweisen oder Gifte Menschen oder andere Tiere erheblich verletzen oder sogar töten können. Erfasst werden verschiedene Säugetiere, Vögel, Wirbellose, Fische und Reptilien, wie beispielsweise giftige Schlangen.

Die Gefahrtier-Verordnung kann im Amtsblatt des Saarlandes heruntergeladen werden.

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