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Die Bundesregierung hat gestern den Jahresbericht “Bessere Rechtsetzung 2020” beschlossen. Mit dem Bericht stellt die Bundesregierung dar, welche Be- oder Entlastungen für die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung durch die Gesetzgebungsinitiativen der Bundesregierung verursacht werden. Außerdem berichtet die Regierung darüber, was sie getan hat, um Belastungen in Zukunft möglichst niedrig zu halten und neues Recht einfach, verständlich und praxistauglich zu machen.

Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Dr. Hendrik Hoppenstedt, MdB, Koordinator für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung: „Das Jahr 2020 stand ganz im Zeichen der Pandemie. Von den insgesamt 432 Regelungsinitiativen, die die Bundesregierung 2020 auf den Weg gebracht hat, dienten 112 der Eindämmung und Bewältigung der Pandemie. Die Bundesregierung hat Handlungsfähigkeit bewiesen, auch wenn dies oft bedeutete, Gesetzesentwürfe kurzfristig einzubringen. Gleichzeitig bieten die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie auch Chancen, da zahlreiche bürokratische Hürden zumindest temporär abgebaut wurden. Es gilt, möglichst viele dieser Erleichterungen dauerhaft zu erhalten.“

Im Saldo ist der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft aufgrund von gesetzlichen Vorgaben des Bundes 2020 um 343 Millionen Euro p.a. gestiegen. Der Umstellungsaufwand war mit 3 Milliarden Euro aufgrund bestimmter notwendiger Regelungen im Bereich der Luftreinhaltung relativ hoch. Bürgerinnen und Bürger sind im Jahr 2020 hingegen entlastet worden. Deren Aufwand reduzierte sich um 6 Millionen Stunden und zusätzlich um 218 Millionen Euro jährlich.

Der Bericht zeigt, dass die 2015 beschlossene Bürokratiebremse weiterhin wirkt. Nach dem Prinzip One in, one out müssen die Bundesministerien seit 2015 neu eingeführte laufende Belastungen für die Wirtschaft durch Entlastungen an anderer Stelle wieder ausgleichen. Die Bundesregierung hat in der 19. Legislaturperiode den unter die Bürokratiebremse fallenden Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um rund 1,3 Milliarden Euro verringert.

Die Bessere Rechtsetzung war ein besonderes Anliegen der EU-Ratspräsidentschaft von Deutschland im zweiten Halbjahr 2020. Leitgedanke war es, durch Erhöhung von Effizienz, Innovationsfreundlichkeit und Zukunftssicherheit des EU-Regulierungsrahmens die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der europäischen Wirtschaft zu steigern, ohne dabei bestehende Schutzstandards abzusenken oder der Fortentwicklung des Rechts entgegenzuwirken. Auch One in, one out auf EU-Ebene war während der deutschen Ratspräsidentschaft ein wichtiges Thema: Die EU-Kommission wurde unter vom Rat aufgefordert, One in, one out für EU-Regelungen anzuwenden. Eine solche One in, one out-Regelung wurde in diesem Frühjahr von der EU-Kommission verabschiedet.

Ein weiterer Schwerpunkt im Bereich Bessere Rechtsetzung war die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern: Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben erstmals ein gemeinsames Programm für eine leistungsstarke, bürger- und unternehmensfreundliche Verwaltung beschlossen. Staatsminister Dr. Hoppenstedt: „Das Programm enthält rund 50 Einzelmaßnahmen und Prüfaufträge. Es trägt unter anderem dazu bei, das Recht zu vereinfachen, die Gesetzgebung stärker an der Praxis zu orientieren und Bescheide und Formulare verständlicher zu machen.“ Den Jahresbericht 2020 finden Sie im Internet unter:
www.bundesregierung.de/buerokratieabbau

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