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Nach Wochen des Lockdowns und der Beschränkungen genießen die Menschen mittlerweile wieder mehr Freiheiten: In aller Regel darf wieder in den Urlaub gefahren, Ferienhäuser und Wohnungen genutzt und in den Bergen oder am Meer entspannt werden. Für alle Fälle hat CosmosDirekt einige Versicherungstipps zusammengestellt, mit denen Urlauber ihre Auszeit unbesorgt genießen können.

Ob am Strand, in den Bergen oder beim Städtetrip: Vor dem Urlaub steigt die Vorfreude auf die verdiente Auszeit. Trotzdem sollte man in dieser unbeschwerten Zeit den passenden Versicherungsschutz nicht vergessen, denn ein Missgeschick oder auch ein Unfall können auch in den Ferien schnell passieren. CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, gibt Urlaubern die wichtigsten Tipps für die Absicherung fern der Heimat.

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Eine versteckte Scherbe im Sand oder eine verdorbene Muschel beim Abendessen – auch im Urlaub kann ein Arztbesuch nötig sein. Im europäischen Ausland deckt die gesetzliche Krankenversicherung üblicherweise die ambulante Grundversorgung ab. Größere Behandlungen, eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus oder gar ein notwendiger Rücktransport nach Deutschland gehen jedoch weit darüber hinaus – mit den entsprechend hohen Kosten.

Für solche Fälle empfiehlt Sebastian Dietze, Versicherungsexperte von CosmosDirekt, eine Reisekrankenversicherung für alle Mitreisenden abzuschließen: „Der Versicherungsmarkt bietet ganz unterschiedliche Angebote mit teils sehr verschiedenen Leistungsparametern. Daher gilt es, sich vor Abschluss eine Übersicht zu verschaffen und nach dem persönlichen Bedarf zu entscheiden.“ Auch Medikamente, notwendige Heilbehandlungen vor Ort und ein medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport können explizit abgedeckt werden.

Auch im Urlaub können Missgeschicke passieren – ob beim Relaxen am Strand oder bei der Mountainbike-Tour in den Bergen. Eine private Haftpflichtversicherung schützt auch im Urlaub, denn sie bietet in der Regel einen weltweiten Versicherungsschutz. Sie springt ein, wenn der Versicherte unabsichtlich etwas beschädigt oder einem anderen einen Schaden zufügt. Beispielsweise, wenn man bei einer Fahrradtour aus Unachtsamkeit eine andere Person verletzt. „Wer nicht abgesichert ist, muss im schlimmsten Fall mit seinem gesamten Vermögen haften“, sagt Sebastian Dietze. Ein Tipp des Experten: „Es lohnt sich, den Leistungsumfang der Anbieter zu vergleichen, nicht alle Versicherungen decken beispielsweise auch einen Schaden ab, der versehentlich im Hotelzimmer oder in der Ferienwohnung passiert ist.“

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