Rund 6,64 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland werden von der Mindestlohnerhöhung zum 1. Oktober profitieren, weil sie aktuell weniger als 12 Euro brutto pro Stunde erhalten. Das entspricht 17,8 Prozent aller Beschäftigten, die einen gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn haben (also ohne Auszubildende und Schüler in Minijobs, die vom Mindestlohngesetz ausgenommen sind). In Ostdeutschland liegt die Quote bei 29,1 Prozent, in Westdeutschland, inklusive Berlin, bei 16,1 Prozent.
Im bundesweiten Vergleich am höchsten ist der Anteil der Beschäftigten, die im Zuge der Mindestlohnerhöhung Anspruch auf eine Entgelterhöhung haben, in den Kreisen Sonneberg in Thüringen (44,0 Prozent), Teltow-Fläming (Brandenburg; 43,1 Prozent), Saale-Orla (Thüringen; 40,0 Prozent) und Vorpommern-Rügen (39,0 Prozent). Am niedrigsten ist der Anteil der Beschäftigten, die aktuell noch unter 12 Euro die Stunde verdienen, in Wolfsburg (7,9 Prozent), Erlangen (8,1 Prozent), dem Landkreis München (9,7 Prozent) und in Stuttgart (10,3 Prozent).
Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, die detaillierte Daten für alle Bundesländer und die 400 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte liefert. Die regionale Verteilung steht im Einklang mit dem Ergebnis einer WSI-Studie von 2021, die zeigte, dass die Anhebung des Mindestlohns vor allem die Entlohnung von Beschäftigten ohne Tarifvertrag verbessert. Unter den 6,64 Millionen Menschen mit Stundenlöhnen unter 12 Euro sind knapp 2,55 Millionen Vollzeitbeschäftigte, 1,81 Millionen Teilzeitbeschäftigte und knapp 2,29 Millionen Personen, die als einzige Beschäftigung einen Minijob haben.
„Der Mindestlohn von 12 Euro bringt vielen Beschäftigten eine spürbare Lohnsteigerung in einer Zeit, in der das wegen hoher Preise bei Energie und Lebensmitteln besonders wichtig ist. Und das ohne absehbare Auswirkungen auf die Beschäftigung, wie zum Beispiel eine aktuelle Befragung unter den Arbeitsagenturen ergibt“, sagt WSI-Arbeitsmarktexperte Dr. Eric Seils, der die Studie zusammen mit seinem Kollegen Dr. Toralf Pusch verfasst hat. „Die Mindestlohnerhöhung trägt regional breit gefächert zur Stabilisierung der Kaufkraft bei“, ergänzt Pusch. Damit setze sich ein Effekt fort, den das WSI in einer kürzlich veröffentlichten Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission schon für die Jahre nach der Einführung der gesetzlichen Untergrenze nachgewiesen hat: Spürbare Einkommensverbesserungen, die insbesondere in ärmeren Regionen mit hoher Bedeutung des Mindestlohns wirken und den Konsum stärken.
In ihrer Untersuchung haben Pusch und Seils das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) und die neuesten verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamts und der Bundesagentur für Arbeit verwendet und bis September 2022 fortgeschrieben. Damit können die WSI-Forscher eine Hochrechnung zur Zahl der Beschäftigten vorlegen, die aktuell für weniger als 12 Euro arbeiten, und diese auf die Ebene der Bundesländer, kreisfreien Städte und Landkreise herunterbrechen.
Schaut man auf die Bundesländer, ist in Mecklenburg-Vorpommern der Anteil der Beschäftigten, die von 12 Euro Mindestlohn profitieren, mit 31,2 Prozent am höchsten, gefolgt von Thüringen (30,8 Prozent). In absoluten Zahlen gilt das, wenig überraschend, für die bevölkerungsreichsten Bundesländer Nordrhein-Westfalen (rund 1,3 Millionen Beschäftigte; Quote 16,8 Prozent) und Bayern (gut 930.000, Quote 14,7 Prozent). Unter den deutschen Millionenstädten weist Berlin mit 17,8 Prozent und knapp 305.000 Personen die höchste Quote und absolute Zahl der Betroffenen auf. Mit Blick auf den Anteil folgen Hamburg (14,7 Prozent; gut 160.000), Köln (14,5 Prozent; gut 94.000 Personen) und München (11,1 Prozent; gut 107.000).
Die Analyse zeigt auch, dass sich die Betroffenheit von niedrigen Löhnen erheblich nach Typ der Beschäftigung und Arbeitszeit unterscheidet: Mit Abstand am größten ist der Anteil unter Minijobbenden ohne weiteres Arbeitsverhältnis: Knapp 80 Prozent von ihnen verdienen aktuell noch weniger als 12 Euro die Stunde. Unter Teilzeitbeschäftigten sind es 20,1 Prozent und bei Vollzeitbeschäftigten 9,9 Prozent.
Originalpublikation:
https://www.wsi.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008420 – Toralf Pusch, Eric Seils: Mindestlohn 12 Euro. Auswirkungen in den Kreisen. WSI Policy Brief Nr. 72, September 2022.
https://www.wsi.de/de/sonderauswertung-43368-mindestlohnanhebung-43374.htm – Interaktive Karte und Datenblätter zu allen Landkreisen und kreisfreien Städten
https://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Forschung/Projekte/pdf/Bericht-2022-ML-… – Toralf Pusch, Helge Emmler: Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf das Konsumverhalten auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission.